Also ein Dachgepäckträger dürfte eine ABE für das entsprechende Fahrzeug haben ... in dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher.
Ein abnehmbare RKL muß sehr wohl im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Alleine schon deswegen weil weil das Fahrzeug umgeschlüsselt werden muß.
Ein Privat PKW darf erstmal generell keine SoSi Anlage haben. Hierbei wird nur ein Trick angewandet indem das Fahrzeug von bestimmten Führungskräften zum Feuerwehrfahrzeug umgemodelt wird.

Edit: Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis hast du recht die erlischt.
Deswegen versteh ich auch nicht warum manche Leute die schon verbotenerweise ein beleuchteten Dachaufsetzer benutzen nicht gleich auf ein Blaulicht umsteigen.
Vom Bußgeldtechnischen bleibt es gleich, nur die Wirkung ist auf jedenfall besser. *gg*