Auch Leuten, die sich irren, gegenüber kann man sich höflicher ausdrücken. Ich bin durchaus kritikfähig, sofern man sachlich bleibt.Zitat von Alex22
Ok, in dem Punkt hast Du offenbar Recht.Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. [...]
Und demnach wohl auch darin, daß die erloschene Betriebserlaubnis nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen muß.
Aber daß ein Festeinbau einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist richtig oder? Wenn Du mir jetzt noch belegst daß auch ein Nicht-Festeinbau (z.B. abnehmbare Dachgepäckträger oder magnet-RKL) dies nach sich ziehen kann, knie ich vor Dir nieder. (Dem widerspricht z.B. die Tatsache daß ersteres vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen wird, letzteres jedoch nicht).




				
				
				
					
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