Hallo!
Bei uns (FFW) wird die Überprüfung an einen Elektriker aus dem Ort vergeben.
Der übergibt dem Gerätewart nach Abschluß der Überprüfung die Meßprotokolle für die Dokumentation
Gruß
joebuss
Hallo!
Bei uns (FFW) wird die Überprüfung an einen Elektriker aus dem Ort vergeben.
Der übergibt dem Gerätewart nach Abschluß der Überprüfung die Meßprotokolle für die Dokumentation
Gruß
joebuss
Wir führen die Prüfung mittels eines Eltha-Prüfgerätes MP 0105 / 06 - N durch.
Das Gerät gibt je Prüfung eine Gut-Fehler-Anzeige und könnte somit auch von einem "Laien" bedient werden. Wir sind jedoch immer mit ausgebildeten Elektrikern bestückt, die ggf. auch die Reparaturen durchführen.
Für die Prüfung des Gerätes gibt es einen Prüfadapter (QuickTester QT 02) , der die Sollwerte testet, alle 2 Jahre geht das Prüfgerät zur Prüfung an den Hersteller.
http://www.eltha.de/html/gut-fehler-anzeige.html
EDB
Dürfte aber nicht ...Zitat von ElectricDreamBoy
Es muß minimum eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
und genau deshalb war der "Laie" eben auch in Anführungszeichen gesetzt !!!Zitat von Alex22
Hallo zusammen,
Als Elektrotechnisch Unterwiesene Person ist in B-W auch ein Laie gemeint, der an der Landesfeuerwehrschule den Gerätewart Lehrgang absolviert hat, da dort die Unterweissung sowie das grundwissen vermittelt wird.
Bei uns wird es momentan noch vom Elektriker des Werkofes erledigt, aber hoffentlich nicht mehr lange..... Der macht daraus immer eine Lebensaufgabe. Da wird solange Kontakte Poliert, Schrauben nachgezogen usw. bis er genau den Identischen wert des Vorjahres hat, auch wenn der erst gemessene Wert noch absolut in der Toleranz liegt.
Gruss
Oliver
Hallo zusammen,
defeniert doch mal "elektr. unterwiesene Person"..?
Ihr werdet staunen was dabei raus kommt.
Grüße J.
(gelernter E.-Meister)
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person wurde für in dem Fall eine Messung unterwiesen, d.h. wenn die Unterweisung auf einen Staubsauger des Typen Bosch (Artikelnummer 1234) gemacht wurde, dann dürfen die auch nur die BoschStaubsauger mit Artikelnummer 1234 prüfen.
Diese Unterweisung darf nur eine Elektrofachkraft vornehmen.
Eine Unterweisung bei dem Gerätewartlehrgang reicht nicht aus!
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“ (DIN VDE 0105-100)
Revo
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