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Thema: Funkrufname für Gruppenführer

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Du musst dich nicht rechtfertigen

    aber

    was willst du ohne Schutzausrüstung und Atemschutz ?

    in eine Lichterloh brennende Wohnung laufen

    Ich wette du kommst 5 m dann strecken dich die Atemgifte nieder und schon bist du in der Samstagsausgabe der Lokalzeitung

    und zwar auf der Seite mit dem schwarzen Rand

    Zitat Zitat von freiwilliger
    Meine Frage bezog sich einzig und alleine auf den Löschgruppenführer.
    Über den Rufnamen hast du Infos bekommen, so weit so gut

    auch die Sinnhaftigkeit von privaten 4m FUG wurde kurz erörtert

    aber dann die Heldenstorie vom ersteintreffenden Feuerwehrmann der

    Zitat Zitat von freiwilliger

    Oder versuchst Du nicht schonmal am Ort die Leute aus dem Haus zu holen und in bestimmten Fällen mit Feuerlöscher was zu reißen?
    zeigt mir das es immer noch Feuerwehrleute gibt die sich mit denm Ernst der Sache auseinandergesetzt haben

    Tipp von mir:
    legt euch doch ein weißes Taschentuch und eine Flasche Wasser ins Handschuhfach, schützt im vor Atemgifte

    Zitat Zitat von freiwilliger

    Hier auf dem Land ist leider nicht immer alles so einfach wie es sich die Städter vorstellen.
    Lass mich überlegen.. Ihr habt eigene Atemgifte, die wegen der frischen Luft nicht so gifitg sind und die FWDV 3, 7, usw ist auch eine andere
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    15.12.2004
    Beiträge
    63

    mmmmhh

    ... unabhängig davon ist die Sache mit dem "Ersthelfer vor Ort" (ich nenn das mal einfach so) versicherungstechnisch mehr als fraglich....

    Dabei darf ja niemals was passieren.....

    gruss Andreas

  3. #3
    Freiwilliger Gast
    Ich wollte niemand angreifen und entschuldige mich falls dies so rübergekommen ist.

    @Hannibal
    Natürlich gelten die FWDV'n sowie die UVV auf Stadt und Land gleichermaßen. Das ist auch jedem hier in der Wehr bewusst und keiner würde bei Gefahr für das eigene Leben oder die Gesundheit den Helden spielen.

    @Andy*73*
    Du hast natürlich recht. Darum wird auch jeder sich auf seine normalen Pflichten, die für jeden anderen Passanten auch gelten würden, beschränken und nicht den einsamen Wolf spielen. Und wie wenigen Minuten warten bis passendes Gerät und Schutzausrüstung da ist.

    Gruß

    Freiwilliger

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