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Thema: Funkrufname für Gruppenführer

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  1. #1
    Freiwilliger Gast

    Funkrufname für Gruppenführer

    Hallo zusammen,

    gibt es bei Euch (am besten in NRW) Regelungen über einen 4-m Funkrufnamen für Gruppenführer? So wie der Wehrführer 3/1-1 hat oder der Zugführer 3/5-11 (1. Zug 1. Zugführer).

    Wüsste mal gerne wie das anderswo gehandhabt wird.

    Gruß

    Ein Freiwilliger

  2. #2
    Registriert seit
    14.12.2004
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    930
    Hallo,
    Zitat Zitat von Freiwilliger
    gibt es bei Euch (am besten in NRW) Regelungen über einen 4-m Funkrufnamen für Gruppenführer? So wie der Wehrführer 3/1-1 hat oder der Zugführer 3/5-11 (1. Zug 1. Zugführer).

    Wüsste mal gerne wie das anderswo gehandhabt wird.
    hat bei euch jeder Gruppenführer ein 4m-HFG? Wenn nicht, wofür brauch er einen Funkrufnamen?

    Gruß
    Sebastian

  3. #3
    Freiwilliger Gast
    Noch nicht jeder, aber in den größeren Löschgruppen in denen auch mehr Fahrzeuge sind haben sich einige ein 4m-HFG zugelegt.

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Zitat Zitat von Freiwilliger
    Noch nicht jeder, aber in den größeren Löschgruppen in denen auch mehr Fahrzeuge sind haben sich einige ein 4m-HFG zugelegt.

    Handfunkgeräte im 4 Meterbereich?
    dann neu an geschaffte dazu ?
    und privat angeschaffte ?

    Geldverschwendung vor dem herr angesichts das die Dinger bals Schrottwert haben ...


    War da nicht was ? so mit Verboten

    und wenn dann hat der GF den Rufnamen vom Auto
    Geändert von hannibal (07.11.2006 um 09:56 Uhr) Grund: Tetra Pro
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Das dürfte wieder einmal von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
    Grundsätzlich funkt der GrF ja über sein Handfunkgerät mit dem Rufnamen des besetzten Fahrzeuges, sonst ist die Gefahr groß, dass Leitstelle und andere Kräfte nicht mehr den vollen Durchblick haben.

    Anders ist es natürlich, wenn der GrF übergroednete Aufgaben warnimmt (also Fkt. ZF/AbschnLtr.), da wird da macht die Vorhaltung von Reservefunkrufnamen entsprechend der Einsatzplanungen Sinn bzw. es wird im Klartext gesprochen (z.B. Abschnittsleiter Wasserversorgung von AbschnL Brandbekämpfung kommen).

    Bei uns erfolgt d.h. grundsätzlich die Verwendung des Fahrzeugrufnamens.
    Für besondere Fälle, z.B. Einsatz oder Ausbildung getrennt bzw. ergänzend zu einem Fzg., ist im Land Brandenburg der Funkkennner ...-16-... für tragbare Funkgeräte vergeben.

  6. #6
    Freiwilliger Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Geldverschwendung vor dem herr angesichts das die Dinger bals Schrottwert haben ...
    War da nicht was ? so mit Verboten
    Bis in meine Breitengrade der digitale Funk vorgedrungen ist werden mit sicherheit noch 10 Jahre vergehen. Es sind ja auch keine Neuanschaffungen sondern aus Altbeständen der öffentlichen Hand.
    Es geht mir ja auch nicht darum überall rumzufunken, sondern im Einsatzfall nicht immer am Fahrzeug sein zu müssen und in bestimmten Fällen auch schonmal die Einsatzstelle direkt anfahren zukönnen.

    @überhose
    Du hast natürlich Recht. Ich meinte nicht den Gruppenführer des Fahrzeuges sondern den Löschgruppenführer. Keine Ahnung ob sowas Vorschriftskonform ist, deshalb wollte ich mich ja bei den Experten erkundigen.

  7. #7
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    63

    hi

    also, wenn es bei Euch die Möglichkeit gibt, als Gruppenführer einen eigenen Funkrufnamen zu bekommen, warum geht Ihr dann nicht einfach zum kBM oder KBI und lasst ihn Euch sagen. Das gerät muss sowieso angemeldet sein und der Funkrufname in einer ordentlichen Form der Leitstelle mitgeteilt werden.

    Gruss Andreas

  8. #8
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Zitat Zitat von Freiwilliger
    Es geht mir ja auch nicht darum überall rumzufunken, sondern im Einsatzfall nicht immer am Fahrzeug sein zu müssen
    Ich glauber der Mann der immer am FZG steht heisst Maschinist
    und der hat dieses 2m um mit dem GF zu kommunizieren

    wenn es sich um den Löschgruppenführer im Sinn eines Löschbezirksführers handelt dann gibt es für den bestimmt eine Kennung

    bei uns ist es die XX/09


    und dann gibt es immer noch Handy...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von Freiwilliger
    ...
    @überhose
    Du hast natürlich Recht. Ich meinte nicht den Gruppenführer des Fahrzeuges sondern den Löschgruppenführer. Keine Ahnung ob sowas Vorschriftskonform ist, deshalb wollte ich mich ja bei den Experten erkundigen.
    Da sich nach dieser Beschreibung für mich ergibt, dass der (Lösch-)Gruppenführer gleichzusetzen ist mit dem Leiter der Ortswehr (=Ortsbrandmeister("OrtsBM")) so sollte der Fall klar sein. In NDS hat der die xx/79, der stv. OrtsBM hat die xx/78 und wenn es, bei sehr großen Ortswehren (Schwerpunkt oder so), einen weiteren stv gibt hat der die xx/77.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
    Freiwilliger Gast
    Zitat Zitat von überhose
    Wie ist denn bei euch der Löschgruppenführer im Einsatz eingebunden, bzw. wie ist seine Qualifikation? Irgendwie kann ich noch nicht ganz nachvollziehen, weshalb diese fest per 4m erreichbar sein müssen oder direkt zur E-Stelle fahren.
    Es ist durch die Größe unsere Löschgruppe nun auch schonmal so, dass wir bei Schadenslagen alarmiert werden, wo anderorts ein Zug oder zumindest mehere Löschgruppen im Einsatz sind.

    Direkt zur Einsatzstelle wird gefahren, weil wir ein Zusammenschluss aus meheren kleinen Ortschaften von 100 bis 400 Einwohnern sind und nun mal nicht alle an der Einsatzstelle vorbei zum Gerätehaus fahren um dann wieder an der Einsatzstelle anzukommen.

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