
Zitat von
Freiwilliger
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@überhose
Du hast natürlich Recht. Ich meinte nicht den Gruppenführer des Fahrzeuges sondern den Löschgruppenführer. Keine Ahnung ob sowas Vorschriftskonform ist, deshalb wollte ich mich ja bei den Experten erkundigen.
Da sich nach dieser Beschreibung für mich ergibt, dass der (Lösch-)Gruppenführer gleichzusetzen ist mit dem Leiter der Ortswehr (=Ortsbrandmeister("OrtsBM")) so sollte der Fall klar sein. In NDS hat der die xx/79, der stv. OrtsBM hat die xx/78 und wenn es, bei sehr großen Ortswehren (Schwerpunkt oder so), einen weiteren stv gibt hat der die xx/77.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator