Das dürfte wieder einmal von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Grundsätzlich funkt der GrF ja über sein Handfunkgerät mit dem Rufnamen des besetzten Fahrzeuges, sonst ist die Gefahr groß, dass Leitstelle und andere Kräfte nicht mehr den vollen Durchblick haben.

Anders ist es natürlich, wenn der GrF übergroednete Aufgaben warnimmt (also Fkt. ZF/AbschnLtr.), da wird da macht die Vorhaltung von Reservefunkrufnamen entsprechend der Einsatzplanungen Sinn bzw. es wird im Klartext gesprochen (z.B. Abschnittsleiter Wasserversorgung von AbschnL Brandbekämpfung kommen).

Bei uns erfolgt d.h. grundsätzlich die Verwendung des Fahrzeugrufnamens.
Für besondere Fälle, z.B. Einsatz oder Ausbildung getrennt bzw. ergänzend zu einem Fzg., ist im Land Brandenburg der Funkkennner ...-16-... für tragbare Funkgeräte vergeben.