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Thema: Strafbefehl gegen FM wg. Unfall nach Alarmierung

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  1. #1
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    Hallo...

    ich denke mal auch nicht das die 20 Km/h so sehr ins Gewicht fallen werden. Vielmehr die fahrlässige Tötung...

    Die geschätzten 30 € Tagessatz würde ich auch für ein wenig gering halten. Das könnte mehr werden.

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  2. #2
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    Moin moin,

    ich glaube, wir müssen hier nicht um absolute Zahlen oder Geschwindigkeiten unterhalten. Ich sehe das auch so, dass man sich - ohne Alarm - im Fluss bewegt, manchmal auch schneller als eigentlich vorgeschrieben.
    Tatsache ist aber, dass - wenn ich mit meinem Fahrzeug ins Schleudern komme - es einfach zu schnell war, egal on 50, 70 oder 100 vorgeschrieben sind. Und schneller fahren als möglich ist, erlauben auch die Sonderrechte nicht!
    Aufgrund dieser Selbstüberschätzung sind zwei junge Menschen gestorben. Vielleicht wäre das nicht passiert, wenn der Fahrer sich an die Geschwindigkeit gehalten hätte. Vielleicht!
    Mir ist mal etwas ähnliches passiert, zum Glück mit glücklichem Ausgang: An einem Sylvesterabend wurde unsere SEG zu einem Brandeinsatz alarmiert. Dies war mein erster Alarm. Die Strassen waren verschneit, vor mir vor ein älterer Herr, der (im Nachhinein betrachtet) den Strassenverhältnissen angemessen mit ca. 20-30 km/h fuhr. Ansonsten war in dieser übersichtlichen Situation kein weiteres Auto zu sehen. Ich überholte ihn (innerorts!), und beim Einscheren brach mir mein Heck aus und ich drehte mich einmal um die Achse. Der ältere Herr hatte gut aufgepasst und konnte rechtzeitig zum stehen kommen.
    Der Knackpunkt aber lag für mich darin: Ohne Adrenalin im Blut hätte ich auch bei Eile nie dieses gewagte Überholmanöver durchgeführt!
    Was ich damit sagen will: Man muss isch - Sonderrechte hin oder her - stets darüber bewußt sein, dass man in der Aufregung wesentlich enthemmter und risikofreudiger ist als sonst. Auch die Selbstüberschätzuing nimmt zu.
    Das sind die gleichen Symptome wie beim Fahrehn unter Alkoholeinfluss. Und das ist ja bekanntlich verboten.
    Denkt mal drüber nach.

    Ich für meinen Teil bleibe dabei: Ich finde es falsch, Fahrzeuglenkern in Fahrzeugen ohne installierte SoSi-Anlage Sonderrechte zuzustehen!!!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    2.651
    Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon! Man sieht also, die Staatsanwaltschaft hat schon ALLE Hühneraugen eingeschlossen beim Zudrücken!
    Ich möchte aber betonen: Ohne Alarmfahrt (und das war es nach StVO deffinitiv-auch wenn einige Wehrführer es mit stoischem Altersstarrsinn nicht wissen wollen!) wären sicherlich die höheren Strafen fällig gewesen!

    Wie hat ein Jura-Prof. der Uni Hannover mal gesagt: "Geldstrafen sind ambulante Freiheitsstrafe!" Ab 90 Tagessätzen ist er übrigens vorbestraft!

    Davon ab: Wenn hier bei der Feuerwehr alle im Alarmfall (fälschlich!) sagen würden "Ich habe keine Sonderrechte" und auch so fahren, dann ist die Diskussion um Schließungen von Ortswehren hinfällig ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon!

    Du meinst wohl 90 ...
    Wobei das immernoch glimpflich ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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