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Thema: Strafbefehl gegen FM wg. Unfall nach Alarmierung

  1. #16
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Moin moin,

    ich glaube, wir müssen hier nicht um absolute Zahlen oder Geschwindigkeiten unterhalten. Ich sehe das auch so, dass man sich - ohne Alarm - im Fluss bewegt, manchmal auch schneller als eigentlich vorgeschrieben.
    Tatsache ist aber, dass - wenn ich mit meinem Fahrzeug ins Schleudern komme - es einfach zu schnell war, egal on 50, 70 oder 100 vorgeschrieben sind. Und schneller fahren als möglich ist, erlauben auch die Sonderrechte nicht!
    Aufgrund dieser Selbstüberschätzung sind zwei junge Menschen gestorben. Vielleicht wäre das nicht passiert, wenn der Fahrer sich an die Geschwindigkeit gehalten hätte. Vielleicht!
    Mir ist mal etwas ähnliches passiert, zum Glück mit glücklichem Ausgang: An einem Sylvesterabend wurde unsere SEG zu einem Brandeinsatz alarmiert. Dies war mein erster Alarm. Die Strassen waren verschneit, vor mir vor ein älterer Herr, der (im Nachhinein betrachtet) den Strassenverhältnissen angemessen mit ca. 20-30 km/h fuhr. Ansonsten war in dieser übersichtlichen Situation kein weiteres Auto zu sehen. Ich überholte ihn (innerorts!), und beim Einscheren brach mir mein Heck aus und ich drehte mich einmal um die Achse. Der ältere Herr hatte gut aufgepasst und konnte rechtzeitig zum stehen kommen.
    Der Knackpunkt aber lag für mich darin: Ohne Adrenalin im Blut hätte ich auch bei Eile nie dieses gewagte Überholmanöver durchgeführt!
    Was ich damit sagen will: Man muss isch - Sonderrechte hin oder her - stets darüber bewußt sein, dass man in der Aufregung wesentlich enthemmter und risikofreudiger ist als sonst. Auch die Selbstüberschätzuing nimmt zu.
    Das sind die gleichen Symptome wie beim Fahrehn unter Alkoholeinfluss. Und das ist ja bekanntlich verboten.
    Denkt mal drüber nach.

    Ich für meinen Teil bleibe dabei: Ich finde es falsch, Fahrzeuglenkern in Fahrzeugen ohne installierte SoSi-Anlage Sonderrechte zuzustehen!!!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
    112NOTRUF112 Gast
    Zitat Zitat von Walmsburger
    Also, ohne das ich das unterstützen möchte oder irgendetwas rechtfertigen möchte, aber:

    20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ausserhalb der geschlossenen Ortschaft, daß auch doch eigentlich der gemäßigte Umfang mit dem Umgang mit den Sonderrechten, den alle hier immer alsgerechtfertigt ansehen (mich eingeschlossen), also versteh ich nun nicht, wieso alle auf einmal mit "Strich 50" und Heiligenschein zum Gerätehaus fahren...

    Genau 50 oder genau 100 fahre ich ja nicht einmal privat so ganz ohne Alarm. Probiert es doch mal aus, setzt euch in Euer Auto und fahrt mit 50 durch die Stadt und ihr werdet sehen, daß ihr den Verkehr aufhaltet, weil 60 innerorts und so ca. 110 (wenn nicht sogar 120) eine nomale Geschwindigkeit ist, um mit dem Verkehr "mitzuschwimmen" ohne ihn aufzuhalten...

    Habt ihr mal auf Fahrschulautos geachtet? Die fahren so, wie ihr (nach Eurer Meinung) zum Gerätehaus fahrt... Naja, vielleicht bin ich ja mal bei Euch in Stadt oder Landkreis, dann müsste man nur abwarten, wann denn ein PKW mit Schlange hinter sich unterwegs ist auf dem nicht "Fahrschule" steht - denn da müsste nach Eurer Meinung ja einer Eurer Wehr auf dem Weg zum Gerätehaus sein...
    zu dem oben zitierten gebe ich dir Recht.
    Ich sehe das genau so.

    Fahre selber schneller bei Alarm... je nach Einsatzstichwort.

  3. #18
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    10.12.2001
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    2.651
    Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon! Man sieht also, die Staatsanwaltschaft hat schon ALLE Hühneraugen eingeschlossen beim Zudrücken!
    Ich möchte aber betonen: Ohne Alarmfahrt (und das war es nach StVO deffinitiv-auch wenn einige Wehrführer es mit stoischem Altersstarrsinn nicht wissen wollen!) wären sicherlich die höheren Strafen fällig gewesen!

    Wie hat ein Jura-Prof. der Uni Hannover mal gesagt: "Geldstrafen sind ambulante Freiheitsstrafe!" Ab 90 Tagessätzen ist er übrigens vorbestraft!

    Davon ab: Wenn hier bei der Feuerwehr alle im Alarmfall (fälschlich!) sagen würden "Ich habe keine Sonderrechte" und auch so fahren, dann ist die Diskussion um Schließungen von Ortswehren hinfällig ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #19
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon!

    Du meinst wohl 90 ...
    Wobei das immernoch glimpflich ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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