Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon! Man sieht also, die Staatsanwaltschaft hat schon ALLE Hühneraugen eingeschlossen beim Zudrücken!
Ich möchte aber betonen: Ohne Alarmfahrt (und das war es nach StVO deffinitiv-auch wenn einige Wehrführer es mit stoischem Altersstarrsinn nicht wissen wollen!) wären sicherlich die höheren Strafen fällig gewesen!
Wie hat ein Jura-Prof. der Uni Hannover mal gesagt: "Geldstrafen sind ambulante Freiheitsstrafe!" Ab 90 Tagessätzen ist er übrigens vorbestraft!
Davon ab: Wenn hier bei der Feuerwehr alle im Alarmfall (fälschlich!) sagen würden "Ich habe keine Sonderrechte" und auch so fahren, dann ist die Diskussion um Schließungen von Ortswehren hinfällig ;-)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator