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Thema: Strafbefehl gegen FM wg. Unfall nach Alarmierung

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  1. #1
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    Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon! Man sieht also, die Staatsanwaltschaft hat schon ALLE Hühneraugen eingeschlossen beim Zudrücken!
    Ich möchte aber betonen: Ohne Alarmfahrt (und das war es nach StVO deffinitiv-auch wenn einige Wehrführer es mit stoischem Altersstarrsinn nicht wissen wollen!) wären sicherlich die höheren Strafen fällig gewesen!

    Wie hat ein Jura-Prof. der Uni Hannover mal gesagt: "Geldstrafen sind ambulante Freiheitsstrafe!" Ab 90 Tagessätzen ist er übrigens vorbestraft!

    Davon ab: Wenn hier bei der Feuerwehr alle im Alarmfall (fälschlich!) sagen würden "Ich habe keine Sonderrechte" und auch so fahren, dann ist die Diskussion um Schließungen von Ortswehren hinfällig ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mit 30 Tagessätzen kommt er im Vergleich zu anderen, die wegen fahrlässiger Tötung (Sofort toter Fahrer, bis 5 Jahre) bzw. Körperverletzung mit Todesfolge (im KH verstorbene Beifahrerin, 1 Jahr bis 10 Jahre-wobei bei dem Strafmaß Vorsatz im Raum stehen würde-"fahrlässige KV mit Todesfolge" gibt es nicht) verurteilt werden, sehr glimpflich davon!

    Du meinst wohl 90 ...
    Wobei das immernoch glimpflich ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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