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Thema: Verpflichtungsdauer

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die fallen unter eine art "Bestandschutz"...

    Wenn du deinen Wehrdienst 9 Monate lang absolviert hast, und dann wird der auf 8 Monate reduziert, bekommste ja auch nicht mehr "zurück" ;)

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Es geht konkret um Verpflichtungen im MHD, ich meine da nämlich was gelesen zu haben, dass die verkürzte Zeit auch für bereits bestehende Verpflichtungen gilt.
    Hab das Papier aber leider nicht zur Hand.

    thilo

  3. #3
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    Ich hatte mich damals für 7 Jahre verpflichtet. Als dann durchkam das es nur noch 6 Jahre sind, wurde bei mir von 7 auf 6 gekürzt obwohl ich schon im 5ten Jahr war.

    Mein Bruder hatte sich für 8 Jahre verpflichtet, in seiner Zeit kam durch das man nur noch 7 Jahre muss. Er musste dann auch nur noch 7 Jahre machen.

    Also wenn du dich jetzt für 6 jahre verpflichtest, und es dann auf 5 Jahre gekürzt wird, brauchste auch nur 5 Jahre machen aller voraussicht nach.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #4
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    Sowas hab ich mir schon gedacht, ich suche nur noch nach einer schriftlichen Bestätigung für diese Vermutung.

    thilo

  5. #5
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    Frag doch einfach deinen Dienststellen-Leiter oder ruf in der MHD Zentrale in Köln an.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  6. #6
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    komm nach 5 jahren einfach nicht mehr ;-)

    im ernst, schreib die stelle an die das ganze verwaltet!

  7. #7
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    Mein Dienststellenleiter brütet genauso wie ich an dieser Formulierung.
    Da wird dann wohl doch die Mail ans GS der nächste Schritt sein.
    Hätte ja sein können, dass jemand von euch bescheid weiß

    thilo

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