Zitat Zitat von SEG-Betreuung
sorry, wenn ich mal kurz anmerken darf, dass diese normalfahrer aber absolut richtig handeln, wenn sie einen auf diesen verstoss hinweisen, kann ja auch aus versehen passiert sein und der "unverbesserliche" will einen nur davor bewahren nen unfall zu baun oder bestraft zu werden.

Jetzt paß mal auf ... sollte einer gegen die Einbahnstrasse fahren, dann ist das eine simple Ordnungswidrigkeit.
Wenn du aber jemand daran hinderst gegen ne Einbahnstrasse zu fahren, dann ist das eine handfeste Straftat, nämlich Nötigung.
Zumal der andere gar nicht zu beurteilen hat, ob der gegen die Einbahnstrasse fahren darf, kann ja genauso eine Zivilstreife der Polizei sein die jemand verolgt.
Wenn demjenigen was nicht paßt, dann steht es ihm jederzeit frei Anzeige zu erstatten, aber Selbstjustiz ist in Deutschland verboten, und Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person gibts in Deutschland auch nicht.