Hallo,
Ähhh,Zitat von SEG-Betreuung
aber genau das lernt man doch in der Fahrschule, zumindest sollte man das.
(Ok, das "wichtig" streichen wir dabei)
Die Vorgegebene Fahrtrichtung ist zwar ersteinml verbindlich, aber sowohl mit Fehlverhalten anderer als auch mit berechtigt gegen der Fahrtrichtung fahrenden KFZ ist jederzeit zu rechnen!!!
Und das können nun einmal FW´ler, Polizisten, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen sowie MEssfahrzeuge der BnetzA sein.
Im großen und ganzen also schon eine ganze Menge was das auftauchen von Gegenverkehr in einer Einbahnstraße schon zu einem einkalkulierbaren Ereigniss machen MUSS!
Im übrigen hat zb. ein Fahrzeug was entgegen der Fahrtrichtung aus einer Einbahnstraße kommt an einer RvL Einmündigung auch Vorfahrt wenn es von rechts kommt! Daher lernt man auch in der Fahrschule an einmündenden Einbahnstraßen auf Verkehr zu achten, selbst wenn dort eigendlich nur die "einfahrt" ist.
Achja, sicheres und vorsichtiges Fahren entgegen der Fahrtrichtung muss nicht unbedingt Schrittempo bedeuten! Das kommt ganz auf die Umgebung an.
Gruß
Carsten
(DerzwareigendlichSOREinP-PKWsehrkritischsieht,abereinigeArgumentehierüberha uptnichtnachvollziehenkann!)