Du mußt den Satz als Ganzes sehen... das bezieht sich komplett nur auf Autobahnen und Kraftstraßen. (Ist aber schwer zu sehen im ersten Moment, gebe ich zu)Zitat von Bruno-FF12-EL
Du mußt den Satz als Ganzes sehen... das bezieht sich komplett nur auf Autobahnen und Kraftstraßen. (Ist aber schwer zu sehen im ersten Moment, gebe ich zu)Zitat von Bruno-FF12-EL
entgegengesetzt auf der autobahn
"... aber ich hatte doch meinen dachaufsetzer und sonderrechte, und die ölspur war dringen... "
mal was anderes, ihr schreibt immer, dass ihr alle so brav mit schrittempo fahrt, wenn es zur übertretung der StVO kommt.
OK, dann sach ich mal, ich hoffe es weiss jeder, dass schrittempo nur 4-7 kmh sind.
wäre es da nicht sinnvoller, diese blöde einbahnstrasse einfach mit normalem tempo zu umfahren, sich dabei ärger mit der Pol zu sparen oder mit dem staatsanwalt, sich völlig regelkonform zu verhalten und trotzdem schneller zu sein, da man ja nicht im kriechgang durch diese strasse musste?
nur mal so als denkanstoss...
ja oder ist die vielzitierte schrittgeschwindigkeit so ernst gar nicht gemeint? :-)
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
Bei uns gibt es eine Einbahnstraße, die bei einigen Kameraden auf dem Weg zum Gerätehaus liegt (bei mir nicht), die ist ca. 50m lang, man kann locker mit 2 Autos nebeneinander fahren und man kann sie ist auch einigermaßen gut einsehen. Wegersparnis gegenüber anderer Strecke: mehr als ein halber Kilometer!Zitat von SEG-Betreuung
Das größte Verkehrsrisiko wird dort sein, daß unverbesserliche Normalfahrer absichtlich mittig bleiben, hupen und aufblenden werden, falls ihnen einer entgebenkommt, statt einfach rechts ranzufahren...Zitat von Allmächtiger
Zitat von arnolde
sorry, wenn ich mal kurz anmerken darf, dass diese normalfahrer aber absolut richtig handeln, wenn sie einen auf diesen verstoss hinweisen, kann ja auch aus versehen passiert sein und der "unverbesserliche" will einen nur davor bewahren nen unfall zu baun oder bestraft zu werden.
oder sollen wir in der fahrschule schon mal mit lernen lassen, dass in einbahnstrassen mit wichtigen personen auch gegen die fahrtrichtung jederzeit gerechnet werden muss und denen dann sofort freie bahn zu schaffen ist???
und zu den 500 m umweg.
rechne mal, wie lange du für ein "SICHERES" durchfahren (4 kmh)besagter einbahnstrasse mit der entsprechenden sorgfalt beim ein und ausfahren aus dieser brauchst.
dann rechne mal dasselbe mit dern normalen strasse, rechne mal gerne mit 70 kmh dort, ist ja auch ok.
was kommt raus?
welcher weg ist besser und sicherer?
wenn die einbahnstrasse gewinnt, dann donnert ihr dort also auch durch, und is mal wieder nix mit schrittgeschwindigkeit...
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
Zitat von SEG-Betreuung
Jetzt paß mal auf ... sollte einer gegen die Einbahnstrasse fahren, dann ist das eine simple Ordnungswidrigkeit.
Wenn du aber jemand daran hinderst gegen ne Einbahnstrasse zu fahren, dann ist das eine handfeste Straftat, nämlich Nötigung.
Zumal der andere gar nicht zu beurteilen hat, ob der gegen die Einbahnstrasse fahren darf, kann ja genauso eine Zivilstreife der Polizei sein die jemand verolgt.
Wenn demjenigen was nicht paßt, dann steht es ihm jederzeit frei Anzeige zu erstatten, aber Selbstjustiz ist in Deutschland verboten, und Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person gibts in Deutschland auch nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
Ähhh,Zitat von SEG-Betreuung
aber genau das lernt man doch in der Fahrschule, zumindest sollte man das.
(Ok, das "wichtig" streichen wir dabei)
Die Vorgegebene Fahrtrichtung ist zwar ersteinml verbindlich, aber sowohl mit Fehlverhalten anderer als auch mit berechtigt gegen der Fahrtrichtung fahrenden KFZ ist jederzeit zu rechnen!!!
Und das können nun einmal FW´ler, Polizisten, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen sowie MEssfahrzeuge der BnetzA sein.
Im großen und ganzen also schon eine ganze Menge was das auftauchen von Gegenverkehr in einer Einbahnstraße schon zu einem einkalkulierbaren Ereigniss machen MUSS!
Im übrigen hat zb. ein Fahrzeug was entgegen der Fahrtrichtung aus einer Einbahnstraße kommt an einer RvL Einmündigung auch Vorfahrt wenn es von rechts kommt! Daher lernt man auch in der Fahrschule an einmündenden Einbahnstraßen auf Verkehr zu achten, selbst wenn dort eigendlich nur die "einfahrt" ist.
Achja, sicheres und vorsichtiges Fahren entgegen der Fahrtrichtung muss nicht unbedingt Schrittempo bedeuten! Das kommt ganz auf die Umgebung an.
Gruß
Carsten
(DerzwareigendlichSOREinP-PKWsehrkritischsieht,abereinigeArgumentehierüberha uptnichtnachvollziehenkann!)
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