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Thema: RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

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  1. #1
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    RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

    Moin moin,

    früher war alles so einfach: Wenn ein Rettungseinsatz getätigt wurde, wurde von den Krankenkassen auch ein RTW-Schein abgerechnet, auch, wenn er von einem KTW durchgeführt wurde. Bei einem Krankentransport wurde ein solcher abgerechnet, auch wenn das Fahrzeug ein RTW war.
    Heute werden Rettungseinsätze nur noch als RTW-Fahrt abgerechnet, wenn das erbringende Fahrzeug tatsächlich ein RTW ist, Ansonsten gibt´s halt nur den KTW-Tarif. RTWs sollen (das ist zumindest im Gespräch) nur noch Rettungfseinsätze machen dürfen, ansonsten gibt´s kein Geld mehr.
    Im Grunde genommen finde ich das Ganze ja recht sinnvoll. Aber es gibt immer mal Situationen, in denen halt ein Patient im KTW sich doch zu einem Notfall "mausert". Und umgekehrt ein RTW halt doch mal einen Patienten, der von der Leitstelle als kritisch angesehen wurde, als normalen Krankentransport fährt.

    Ein Ausweg aus diesem Dilemma wäre ja sog. Mehrzweckfahrzeuge, von denen ich hier im Forum schon öfters gelesen habe.

    Wie sieht es denn mit solchen Fahrzeugen organisatorisch aus? Wer finanziert sie, wie werden die Einsätze abgerechnet etc.?

    Um gleich gar keine Diskussion aufkommen zu lassen: Mir geht es bei dieser Frage nicht um die Besatzung der Fahrzeuge. Es ist mir sonnenklar, und das muss auch unbedingt so sein, dass bei einem Notfall IMMER eine RTW-Besatzung vor Ort sein muss. Ich bin strikt gegen die Unterbesetzung von RTWs, wie sie ab und zu noch auftaucht. Aber das soll nicht das Thema dieses Themas sein.

    Bin auf Eure Antworten gespannt!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    wir rechnen auch heute immer das ab was angekreuzt ist, nicht das was fährt...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Kommt immer auf das Bundesland an. Rettungsdienst unterliegt der Ländergesetzgebung, die Benutzungsentgeltverhandlungen und die damit verbundenen Abrechnungsrichlinien sind auch länderspezifisch.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal
    wir rechnen auch heute immer das ab was angekreuzt ist, nicht das was fährt...
    Machen wir in (wo ichs sagen kann Raum Trier) auch so...

    Wäre gerade in den Ländlichen Gegenden auch garnicht anders machbar.

    Wenn ich mir das überlege, den RTW Hermeskeil... der hat einen Einzugsbereich, der gut 5 mal so groß ist wie Hürth und ist für ca 15.000 Menschen zuständig...

    Wenn ich dagegen hier in Hürth schaue (Raum Köln)...

    Da sind 2 RTW auf einer doch recht kleinen räumlichen Fläche für ca 60.000 Menschen zuständig...


    Dementsprechend sind auch die KTW-Einsätze im Verhältniss...


    Ist denke ich somit schon fast selbsterklärend... Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, gehts im ländlichen Bereich schon fast kaum anders...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Moin moin,

    versteht mich nicht falsch, aber ich wollte eigentlich weniger erfahren, wie bei Euch welche Fahrten abgerechnet werden, sondern wie die Abrechnung mund Finanzierung speziell bei Mehrzweckfahrzeugen im RD aussieht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    die Mehrzweckfahrzeuge laufen offiziell als RTW und so eingesetzt

    in der Regel werden diese aber mit der Durchführung von KT betraut

    abgerechnet wird aber immer was der DR angekreuzt hat
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    ist bei uns auch so. (Mehrzweckfahrzeuge) Man hat einen Transportschein und wenn da RTW angekreuzt ist wird RTW abgerechnet, wenn KTW angekreuzt ist, eben den Satz für einen KTW.

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