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Thema: RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

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  1. #1
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    wir rechnen auch heute immer das ab was angekreuzt ist, nicht das was fährt...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
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    Kommt immer auf das Bundesland an. Rettungsdienst unterliegt der Ländergesetzgebung, die Benutzungsentgeltverhandlungen und die damit verbundenen Abrechnungsrichlinien sind auch länderspezifisch.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    wir rechnen auch heute immer das ab was angekreuzt ist, nicht das was fährt...
    Machen wir in (wo ichs sagen kann Raum Trier) auch so...

    Wäre gerade in den Ländlichen Gegenden auch garnicht anders machbar.

    Wenn ich mir das überlege, den RTW Hermeskeil... der hat einen Einzugsbereich, der gut 5 mal so groß ist wie Hürth und ist für ca 15.000 Menschen zuständig...

    Wenn ich dagegen hier in Hürth schaue (Raum Köln)...

    Da sind 2 RTW auf einer doch recht kleinen räumlichen Fläche für ca 60.000 Menschen zuständig...


    Dementsprechend sind auch die KTW-Einsätze im Verhältniss...


    Ist denke ich somit schon fast selbsterklärend... Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, gehts im ländlichen Bereich schon fast kaum anders...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Moin moin,

    versteht mich nicht falsch, aber ich wollte eigentlich weniger erfahren, wie bei Euch welche Fahrten abgerechnet werden, sondern wie die Abrechnung mund Finanzierung speziell bei Mehrzweckfahrzeugen im RD aussieht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    die Mehrzweckfahrzeuge laufen offiziell als RTW und so eingesetzt

    in der Regel werden diese aber mit der Durchführung von KT betraut

    abgerechnet wird aber immer was der DR angekreuzt hat
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    ist bei uns auch so. (Mehrzweckfahrzeuge) Man hat einen Transportschein und wenn da RTW angekreuzt ist wird RTW abgerechnet, wenn KTW angekreuzt ist, eben den Satz für einen KTW.

  7. #7
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    auf jeden fall was der arzt ankreuzt

    bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
    in diesem fall gibt es einen naw schein

  8. #8
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    auf jeden fall was der arzt ankreuzt

    bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
    in diesem fall gibt es einen naw schein
    So kenne ich das auch!

    Auschlaggebend ist was auf dem Transportschein angekreuzt ist. Wie bei den meisten im ländlichen Bereich, kann es vorkommen, dass ein RTW einen KT fährt. In diesem Fall wird der Einsatz ganz normal als KT abgerechnet. Fährt ein KTW einen Notfalleisatz wird dieser als RTW abgerechnet, wobei das sehr sehr selten vorkommt.

    Wenn kein Transportschein vorhanden bzw. es war kein Arzt vor Ort wird der Einsatz als Rettungsdienst/RTW abgerechnet. Begründung durch Landkreis: Einen Krankentransport kann nur ein Arzt anordnen. Zwangsläufig ist alles andere wo kein Arzt vor Ort war ein RTW-Einsatz und wir als solcher abgerechnet mit Vermerk "Kein Transportschein vor Ort".

    BTW: Warum kann man im Rettungsdienst als Mitarbeiter vor Ort aus einem Krankentransport einen RTW-Einsatz machen (hochstufen) aber ein RA darf aus einem RTW-Einsatz kein Krankentransport machen? Da gibt es immer Probleme mit den Kostenträgern. Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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