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Thema: RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

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  1. #1
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    Moin moin,

    versteht mich nicht falsch, aber ich wollte eigentlich weniger erfahren, wie bei Euch welche Fahrten abgerechnet werden, sondern wie die Abrechnung mund Finanzierung speziell bei Mehrzweckfahrzeugen im RD aussieht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    die Mehrzweckfahrzeuge laufen offiziell als RTW und so eingesetzt

    in der Regel werden diese aber mit der Durchführung von KT betraut

    abgerechnet wird aber immer was der DR angekreuzt hat
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    ist bei uns auch so. (Mehrzweckfahrzeuge) Man hat einen Transportschein und wenn da RTW angekreuzt ist wird RTW abgerechnet, wenn KTW angekreuzt ist, eben den Satz für einen KTW.

  4. #4
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    auf jeden fall was der arzt ankreuzt

    bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
    in diesem fall gibt es einen naw schein

  5. #5
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    auf jeden fall was der arzt ankreuzt

    bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
    in diesem fall gibt es einen naw schein
    So kenne ich das auch!

    Auschlaggebend ist was auf dem Transportschein angekreuzt ist. Wie bei den meisten im ländlichen Bereich, kann es vorkommen, dass ein RTW einen KT fährt. In diesem Fall wird der Einsatz ganz normal als KT abgerechnet. Fährt ein KTW einen Notfalleisatz wird dieser als RTW abgerechnet, wobei das sehr sehr selten vorkommt.

    Wenn kein Transportschein vorhanden bzw. es war kein Arzt vor Ort wird der Einsatz als Rettungsdienst/RTW abgerechnet. Begründung durch Landkreis: Einen Krankentransport kann nur ein Arzt anordnen. Zwangsläufig ist alles andere wo kein Arzt vor Ort war ein RTW-Einsatz und wir als solcher abgerechnet mit Vermerk "Kein Transportschein vor Ort".

    BTW: Warum kann man im Rettungsdienst als Mitarbeiter vor Ort aus einem Krankentransport einen RTW-Einsatz machen (hochstufen) aber ein RA darf aus einem RTW-Einsatz kein Krankentransport machen? Da gibt es immer Probleme mit den Kostenträgern. Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    wenn kein HA vor ist dann dann schreibt das Krankenhaus einen schein
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn kein HA vor ist dann dann schreibt das Krankenhaus einen schein
    Bei uns nicht, da das von deren Buget abgeht (Einweisungen). Außerdem wollen wir, dass der KÄND endlich zu seinen Patienten fährt und nicht telefonische Einweisungen tätigt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Zitat Zitat von Etienne
    Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Kannst Du uns bitte mal vorrechnen, wie mit einer solchen Maßnahme Kosten gespart werden sollen?

    Ich bin sehr neugierig!

    Frank

  9. #9
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    Zitat Zitat von Etienne
    Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Du hast doch Fix-Kosten, z.B. Personalkosten, Miete (evtl.) Energiekosten, usw..
    Wenn du das so machen willst, müsstest du hingehen und dem RA pro Einsatz eine bestimmte Prämie zahlen, bei bei einem geringen Grundgehalt. RTW-Einsatz 100% Prämie und KTW-Einsatz 30% Präme, zum Beispiel.

    Das hat dann aber zur Folge das es nicht zur Runterstufung von Fahrten durch den RA kommt, sondern zu hochstufungen! Es sei denn die Einstufung nimmt der Arzt im KH vor.

    Überleg!: Wer würde dann noch RA werden, wenn es kein Festes Gehalt gibt, besonders in Einsatz schwachen Gebieten?

    Denk mal drüber nach.
    In diesem Sinne, ...

    Mfg
    Chris

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