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Thema: RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

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  1. #1
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    ist bei uns auch so. (Mehrzweckfahrzeuge) Man hat einen Transportschein und wenn da RTW angekreuzt ist wird RTW abgerechnet, wenn KTW angekreuzt ist, eben den Satz für einen KTW.

  2. #2
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    auf jeden fall was der arzt ankreuzt

    bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
    in diesem fall gibt es einen naw schein

  3. #3
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    auf jeden fall was der arzt ankreuzt

    bsp ein ktw fordert ein nef an zur analgesie.
    in diesem fall gibt es einen naw schein
    So kenne ich das auch!

    Auschlaggebend ist was auf dem Transportschein angekreuzt ist. Wie bei den meisten im ländlichen Bereich, kann es vorkommen, dass ein RTW einen KT fährt. In diesem Fall wird der Einsatz ganz normal als KT abgerechnet. Fährt ein KTW einen Notfalleisatz wird dieser als RTW abgerechnet, wobei das sehr sehr selten vorkommt.

    Wenn kein Transportschein vorhanden bzw. es war kein Arzt vor Ort wird der Einsatz als Rettungsdienst/RTW abgerechnet. Begründung durch Landkreis: Einen Krankentransport kann nur ein Arzt anordnen. Zwangsläufig ist alles andere wo kein Arzt vor Ort war ein RTW-Einsatz und wir als solcher abgerechnet mit Vermerk "Kein Transportschein vor Ort".

    BTW: Warum kann man im Rettungsdienst als Mitarbeiter vor Ort aus einem Krankentransport einen RTW-Einsatz machen (hochstufen) aber ein RA darf aus einem RTW-Einsatz kein Krankentransport machen? Da gibt es immer Probleme mit den Kostenträgern. Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    wenn kein HA vor ist dann dann schreibt das Krankenhaus einen schein
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn kein HA vor ist dann dann schreibt das Krankenhaus einen schein
    Bei uns nicht, da das von deren Buget abgeht (Einweisungen). Außerdem wollen wir, dass der KÄND endlich zu seinen Patienten fährt und nicht telefonische Einweisungen tätigt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    und dann müssen wir vom zum Hausarzt und uns dort einen Schein holen

    bei uns bekommen sie es nicht auf die Reihe P rechnungen zu stellen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Etienne
    Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Kannst Du uns bitte mal vorrechnen, wie mit einer solchen Maßnahme Kosten gespart werden sollen?

    Ich bin sehr neugierig!

    Frank

  8. #8
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    Zitat Zitat von Etienne
    Wo das doch wirklich Kosten sparen würde, wenn es einem RA zum Beispiel erlaubt wäre von einem RTW-Einsatz bei einem "Pille-Palle-Einsatz" auf einen Krankentransport runterzustufen. Aber egal. Meine Meinung.
    Du hast doch Fix-Kosten, z.B. Personalkosten, Miete (evtl.) Energiekosten, usw..
    Wenn du das so machen willst, müsstest du hingehen und dem RA pro Einsatz eine bestimmte Prämie zahlen, bei bei einem geringen Grundgehalt. RTW-Einsatz 100% Prämie und KTW-Einsatz 30% Präme, zum Beispiel.

    Das hat dann aber zur Folge das es nicht zur Runterstufung von Fahrten durch den RA kommt, sondern zu hochstufungen! Es sei denn die Einstufung nimmt der Arzt im KH vor.

    Überleg!: Wer würde dann noch RA werden, wenn es kein Festes Gehalt gibt, besonders in Einsatz schwachen Gebieten?

    Denk mal drüber nach.
    In diesem Sinne, ...

    Mfg
    Chris

  9. #9
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    mh und wem schadest du damit scheine immer höchstmöglich zu kreuzen

    uns allen (krankenkassenbeiträge)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal
    mh und wem schadest du damit scheine immer höchstmöglich zu kreuzen

    uns allen (krankenkassenbeiträge)
    Das trifft es auf den Punkt. Meine Meinung...

    Zitat Zitat von F64098
    Kannst Du uns bitte mal vorrechnen, wie mit einer solchen Maßnahme Kosten gespart werden sollen?
    Das liegt doch auf der Hand. Ein RTW-Einsatz kostet den Kostenträgern (Krankenkassen) wesentlich mehr Geld als ein Krankentransport. Teilweise nur ein Drittel. Durch eine Runterstufung könnte man Geld bei den Kostenträgern einsparen, das an andere Stelle zur Verfügung stehen würde. Nicht zu erwehnen und keine Diskussionsgrundlage sind die Kosten von den Krankenkassen, die sowieso keinen Sinn und Verstand haben (Prunkbauten usw.).

    Zitat Zitat von Chr881986
    Du hast doch Fix-Kosten, z.B. Personalkosten, Miete (evtl.) Energiekosten, usw..
    Wenn du das so machen willst, müsstest du hingehen und dem RA pro Einsatz eine bestimmte Prämie zahlen, bei bei einem geringen Grundgehalt. RTW-Einsatz 100% Prämie und KTW-Einsatz 30% Präme, zum Beispiel.

    Das hat dann aber zur Folge das es nicht zur Runterstufung von Fahrten durch den RA kommt, sondern zu hochstufungen! Es sei denn die Einstufung nimmt der Arzt im KH vor.

    Überleg!: Wer würde dann noch RA werden, wenn es kein Festes Gehalt gibt, besonders in Einsatz schwachen Gebieten?

    Denk mal drüber nach.
    In diesem Sinne, ...

    Mfg
    Chris
    Das ist doch völlig hochgesponnen und keine Diskussiongrundlage mehr.

    Kosten sparen bei den Kostenträgern, die Krankenkassen. Die sagen nämlich, dass alles und jeder zu teuer ist. Ferne werden Rettungsdienst-Mitarbeiter nicht durch die Anzahl von Einsätzen nach bezahlt. Der Landkreis/die Stadt muss eine gewissen Anzahl von Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal vorhalten und dafür bekommen sie von den Kostenträgern Geld. Egal ob der Landkreis 500 RTW-Einsätze und 1000 Krankentransporte fährt oder 100 RTW-Einsätze und 2oo Krankentransporte. Die Kosten, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden sind identisch.

    Vielleicht denkt man erstmal selber darüber nach bevor man soetwas von sich gibt....

    Und von einer Gehaltsreduzierung im Rettungsdienst hat niemand von gesprochen oder hast du etwas davon gelesen?
    Geändert von Etienne (30.09.2006 um 01:35 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
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    Hallo,

    manchmal bin ich hier doch recht erstaunt!

    Wenn auf dem Transportschein der KTW angekreuzt ist, dann hat das aufgrund der Wirtschaftlichkeit auch ein KTW zu machen, allerdings ist in meinen Augen möglich, dass der höherwertige RTW das macht.
    Wenn aber auf dem Schein RTW angekreuzt ist, dann kann es nicht sein, dass der Transport mit nem KTW durchgeführt wird, denn den KTW kann ich wohl kaum als RTW abrechnen.

    Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.

    Gruß
    Sebastian

  12. #12
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das trifft es auf den Punkt. Meine Meinung...


    Das liegt doch auf der Hand. Ein RTW-Einsatz kostet den Kostenträgern (Krankenkassen) wesentlich mehr Geld als ein Krankentransport.
    NEIN.
    Die Vorhaltung der Rettungsmittel, das Personal und das ganze Drumherum kosten deinen Chef Geld. Und diese Kosten bekommt er, aufgrund der Verhandlungen mit den Kassen, entweder vom Träger des RD (Kreis, kreisfreie Stadt) erstattet. Davon, daß Du das Kreuzchen an eine andere Stelle machst, wird weder der Sprit an der Tanke billiger, noch reduziert sich Dein Gehalt, noch bekommt ihr vom Ausbauhersteller einen Rabatt auf den neuen RTW. Die Kosten bleiben einfach die gleichen!

    Die Gebühren pro Einsatz sind für das laufende Jahr so kalkuliert, daß sich beim Erreichen der erwarteten Einsatzzahlen eine Kostendeckung der kalkulierten Kosten ergibt. Wer in größerem Ausmaß in der Verteilung der Einsatzarten herumhantiert, bringt die gesamte Kalkulation zum Wackeln. Werden zu wenig hochpreisige Transporte abgerechnet, kommt es zu einer Unterdeckung beim Leistungserbringer und die entstandenen Verluste müssen im Folgejahr durch höhere Gebührensätze ausgeglichen werden. Den Kassen ist das mehr oder minder egal, da sich effektiv an den Kosten nichts ändert. Nur Dein Chef muß sehen, wie er die Unterdeckung ausgleicht. Das fehlende Geld ist nämlich frühestens nach einem Jahr wieder da.


    Teilweise nur ein Drittel. Durch eine Runterstufung könnte man Geld bei den Kostenträgern einsparen, das an andere Stelle zur Verfügung stehen würde. Nicht zu erwehnen und keine Diskussionsgrundlage sind die Kosten von den Krankenkassen, die sowieso keinen Sinn und Verstand haben (Prunkbauten usw.).
    Schwurbelei!

    Der Landkreis/die Stadt muss eine gewissen Anzahl von Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal vorhalten und dafür bekommen sie von den Kostenträgern Geld. Egal ob der Landkreis 500 RTW-Einsätze und 1000 Krankentransporte fährt oder 100 RTW-Einsätze und 2oo Krankentransporte. Die Kosten, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden sind identisch.

    Vielleicht denkt man erstmal selber darüber nach bevor man soetwas von sich gibt....
    Genau das möchte ich Dir sehr ans Herz legen!

    Und von einer Gehaltsreduzierung im Rettungsdienst hat niemand von gesprochen oder hast du etwas davon gelesen?
    Doch, DU!
    Du willst Kosten sparen. Kosten des Rettungsdienstes entstehen aber bei den Leistungserbringern und bestehen zu ~75% aus Personalkosten. Wenn Du also Kosten sparen willst, läuft es am Ende auf Gehalts-/Stellenreduzierung hinaus.
    Bitte informiere dich mal ausführlich, wie der Rettungsdienst bei euch finanziert wird. Das Landesrettungsdienstgesetz, die Gebührensatzung und §133 SGB V sollten dabei helfen. Du bist leider völlig auf dem Holzweg.

    MfG

    Frank

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