Ohje...

Damals, als solche Sachen wie das AFuG noch richtig gut waren, war
"nicht betriebsbereit" in Bezug auf eine Sendeeinrichtung noch wesentlich
höher als "nur die Batterien rausnehmen" .. war irgendwas mit der Besitz von
ohne grossen Aufwand in Betrieb zu setzende Sendeeinrichtungen ist nicht
gestattet und so ...

Und ach ja, die TR-BOS lässt sehr wohl Testsender zu, solange diese entsprechend geprüft und zugelassen sind..

Gilt die Senderfreigabe mit Leistungen <= 50 mW eigentlich nur in einem
gewissen Frequenzbereich? ;)

Gruss,
Tim