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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

  1. #1
    93/1 Gast

    Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

    Es ist allgemein bekannt das beleuchtete warnschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" verboten sind.

    habe allerdings noch keine vorschrift, bzw. gesetz gesehen in dem solche geschichten verboten sind. kann mir jemand sagen wo das verboten ist bzw. was alles verboten ist. Ist auch ein beleuchtetes innenschild auf dem nur "Feuerwehr" steht verboten?

    viele LKW fahrer haben doch auch beleuchtete schilder vorne in der scheibe auf dem z.B. ihr name steht.

    Thx schonmal für eure hilfe

  2. #2
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    Hallo !

    §52 der StVZO Abs. An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

    Demnach ist alles was nicht in der StVZO aufgeführt grundsätzlich zunächst einmal nicht zulässig!
    Andere als in der StVZO genannten Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verwendet werden, dazu zählen auch leuchtende Namensschilder, Weihnachtsbäume und sonstige Einrichtungen.

    Frage beantwortet!
    Keine weitere Diskussion warum der Arzt darf, und die Feuerwehr nicht!
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Alle an einem Kraftfahrzeug angebrachten Leuchtmittel müssen zugelassen und eingetragen sein. Dazu zählt alles was leuchtet sowie Reflexfolie.

    Die Geschichten der LKW Fahrer sind alle verboten.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  4. #4
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    und die ganzen tollen LEDs auch

    den gehört die Frontscheibe eingeschlagen und anschliessend die Karre stillgelegt

    und warum brauchst du ein beleuchtetes Feuerwehrschild ?

    gib mir 1 vernünftigen Grund
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
    93/1 Gast
    ich hab ja nicht gesagt das ich eines brauch oder will. ich habe nur gefragt wo eigendlich das verbot dafür steht. es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.

    Die antwort hab ich ja auch schon von Andreas 53/01 bekommen. dafür noch vielen dank.

    Hat sich ja damit schon erledigt braucht sich ja keiner drüber aufzuregen.

    Gruß 93/1

  6. #6
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    Zitat Zitat von 93/1
    es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.
    es ist wie beim Wachdienst in der Bundeswehr

    was spass macht ist verboten...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
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    Zitat Zitat von 93/1
    es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.
    Nö, Du hast ja noch dein normales Fahrlicht, was andere Verkehrsteilnehmer ziemlich gut auf dich aufmerksam macht.. :-)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
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    und im Zweifelsfall kannst du auch noch die Nebelscheinwerfer anmachen um besser gesehen zu werden

    (mach ich so, schlagt bitte auf die Füsse das meine Frau nicht sieht das ich im Forum war)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #9
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    Hallo !

    Frage beantwortet, Thema beendet !

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal
    und im Zweifelsfall kannst du auch noch die Nebelscheinwerfer anmachen um besser gesehen zu werden
    Aber auch nur, wenn´s Nebel hat ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    warnblinker!

  12. #12
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    warnblinker!
    je später der abend, ....
    schlimmer geht nimmer, ....
    .....

  13. #13
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    Zitat Zitat von Chr881986
    je später der abend, ....
    schlimmer geht nimmer, ....
    .....
    Da sagst du was. Die Nacht ist noch lang, mal kucken was noch so kommt. Der nächste schreibt bestimmt was wie Springlicht oder so ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  14. #14
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    Oder einfach mal ´ne Kerze hinter die Windschutzscheibe!!! *lol*

  15. #15
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    jetzt mal im ernst
    fakt ist alles unter horn und blaulicht ist suboptimal.
    die dachaufsetzer bringen meiner meinung auch nix, denn man verwechselt sie leicht mit dem pizzaservice oder der fahrschule.
    blinken oder leuchten dürfen sie auch net, also gerade nachts unwirksam.

    ich denke mit den bordeigenen mitteln (warnblinkanlage, nebelscheinwerfer) kommt man am weitesten.

    ich selbst hab noch garnix davon gebraucht, denn imho verleiten solche sachen dazu den verstand auszuschalten.

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