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Thema: RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo,

    manchmal bin ich hier doch recht erstaunt!

    Wenn auf dem Transportschein der KTW angekreuzt ist, dann hat das aufgrund der Wirtschaftlichkeit auch ein KTW zu machen, allerdings ist in meinen Augen möglich, dass der höherwertige RTW das macht.
    Wenn aber auf dem Schein RTW angekreuzt ist, dann kann es nicht sein, dass der Transport mit nem KTW durchgeführt wird, denn den KTW kann ich wohl kaum als RTW abrechnen.

    Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DaRake
    Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.
    Moin moin,

    das ist aber egal, was zählt ist der blaue Zettel.

    Unsere Kassen argumentieren in etwa so: "Die RTWs gehen auf unser Budget. Wenn also KTW-Transporte gemacht werden, dann bitte nicht mit den vonb uns finanzierten Autos. Und ein Rettungseinsatz kann es ja nur gewesen sein, wenn auch ein RTW vor Ort war. Wir zahlen ja nicht eine Leistung, die gar nicht erbracht wurde!" Und eigentlich kann ich dieser Argumentation folgen. Inzwischen ist es zum Teil soweit, dass ein u. U. RTW zusätzlich anfährt, wenn ein KTW ein NEF nachfordert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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