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Thema: RTW, KTW oder Mehrzweckfahrzeug: Wie rechnen die Krankenkassen ab?

  1. #16
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    Zitat Zitat von hannibal
    mh und wem schadest du damit scheine immer höchstmöglich zu kreuzen

    uns allen (krankenkassenbeiträge)
    Das trifft es auf den Punkt. Meine Meinung...

    Zitat Zitat von F64098
    Kannst Du uns bitte mal vorrechnen, wie mit einer solchen Maßnahme Kosten gespart werden sollen?
    Das liegt doch auf der Hand. Ein RTW-Einsatz kostet den Kostenträgern (Krankenkassen) wesentlich mehr Geld als ein Krankentransport. Teilweise nur ein Drittel. Durch eine Runterstufung könnte man Geld bei den Kostenträgern einsparen, das an andere Stelle zur Verfügung stehen würde. Nicht zu erwehnen und keine Diskussionsgrundlage sind die Kosten von den Krankenkassen, die sowieso keinen Sinn und Verstand haben (Prunkbauten usw.).

    Zitat Zitat von Chr881986
    Du hast doch Fix-Kosten, z.B. Personalkosten, Miete (evtl.) Energiekosten, usw..
    Wenn du das so machen willst, müsstest du hingehen und dem RA pro Einsatz eine bestimmte Prämie zahlen, bei bei einem geringen Grundgehalt. RTW-Einsatz 100% Prämie und KTW-Einsatz 30% Präme, zum Beispiel.

    Das hat dann aber zur Folge das es nicht zur Runterstufung von Fahrten durch den RA kommt, sondern zu hochstufungen! Es sei denn die Einstufung nimmt der Arzt im KH vor.

    Überleg!: Wer würde dann noch RA werden, wenn es kein Festes Gehalt gibt, besonders in Einsatz schwachen Gebieten?

    Denk mal drüber nach.
    In diesem Sinne, ...

    Mfg
    Chris
    Das ist doch völlig hochgesponnen und keine Diskussiongrundlage mehr.

    Kosten sparen bei den Kostenträgern, die Krankenkassen. Die sagen nämlich, dass alles und jeder zu teuer ist. Ferne werden Rettungsdienst-Mitarbeiter nicht durch die Anzahl von Einsätzen nach bezahlt. Der Landkreis/die Stadt muss eine gewissen Anzahl von Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal vorhalten und dafür bekommen sie von den Kostenträgern Geld. Egal ob der Landkreis 500 RTW-Einsätze und 1000 Krankentransporte fährt oder 100 RTW-Einsätze und 2oo Krankentransporte. Die Kosten, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden sind identisch.

    Vielleicht denkt man erstmal selber darüber nach bevor man soetwas von sich gibt....

    Und von einer Gehaltsreduzierung im Rettungsdienst hat niemand von gesprochen oder hast du etwas davon gelesen?
    Geändert von Etienne (30.09.2006 um 01:35 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #17
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    Hallo,

    manchmal bin ich hier doch recht erstaunt!

    Wenn auf dem Transportschein der KTW angekreuzt ist, dann hat das aufgrund der Wirtschaftlichkeit auch ein KTW zu machen, allerdings ist in meinen Augen möglich, dass der höherwertige RTW das macht.
    Wenn aber auf dem Schein RTW angekreuzt ist, dann kann es nicht sein, dass der Transport mit nem KTW durchgeführt wird, denn den KTW kann ich wohl kaum als RTW abrechnen.

    Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.

    Gruß
    Sebastian

  3. #18
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    Zitat Zitat von DaRake
    Zum Thema "Transportschein gibts im KH" kann ich nur sagen, dass das bei uns die KH sehr unterschiedlich handhaben. Der überwiegende Teil der KH streicht oben das Wort "Verordnung" durch und schreibt dort "Bestätigung" hin, also Bestätigung einer Krankenbeförderung, anderen KH ist das augenscheinlich egal, da gibt es einfach so den Stempel.
    Moin moin,

    das ist aber egal, was zählt ist der blaue Zettel.

    Unsere Kassen argumentieren in etwa so: "Die RTWs gehen auf unser Budget. Wenn also KTW-Transporte gemacht werden, dann bitte nicht mit den vonb uns finanzierten Autos. Und ein Rettungseinsatz kann es ja nur gewesen sein, wenn auch ein RTW vor Ort war. Wir zahlen ja nicht eine Leistung, die gar nicht erbracht wurde!" Und eigentlich kann ich dieser Argumentation folgen. Inzwischen ist es zum Teil soweit, dass ein u. U. RTW zusätzlich anfährt, wenn ein KTW ein NEF nachfordert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das trifft es auf den Punkt. Meine Meinung...


    Das liegt doch auf der Hand. Ein RTW-Einsatz kostet den Kostenträgern (Krankenkassen) wesentlich mehr Geld als ein Krankentransport.
    NEIN.
    Die Vorhaltung der Rettungsmittel, das Personal und das ganze Drumherum kosten deinen Chef Geld. Und diese Kosten bekommt er, aufgrund der Verhandlungen mit den Kassen, entweder vom Träger des RD (Kreis, kreisfreie Stadt) erstattet. Davon, daß Du das Kreuzchen an eine andere Stelle machst, wird weder der Sprit an der Tanke billiger, noch reduziert sich Dein Gehalt, noch bekommt ihr vom Ausbauhersteller einen Rabatt auf den neuen RTW. Die Kosten bleiben einfach die gleichen!

    Die Gebühren pro Einsatz sind für das laufende Jahr so kalkuliert, daß sich beim Erreichen der erwarteten Einsatzzahlen eine Kostendeckung der kalkulierten Kosten ergibt. Wer in größerem Ausmaß in der Verteilung der Einsatzarten herumhantiert, bringt die gesamte Kalkulation zum Wackeln. Werden zu wenig hochpreisige Transporte abgerechnet, kommt es zu einer Unterdeckung beim Leistungserbringer und die entstandenen Verluste müssen im Folgejahr durch höhere Gebührensätze ausgeglichen werden. Den Kassen ist das mehr oder minder egal, da sich effektiv an den Kosten nichts ändert. Nur Dein Chef muß sehen, wie er die Unterdeckung ausgleicht. Das fehlende Geld ist nämlich frühestens nach einem Jahr wieder da.


    Teilweise nur ein Drittel. Durch eine Runterstufung könnte man Geld bei den Kostenträgern einsparen, das an andere Stelle zur Verfügung stehen würde. Nicht zu erwehnen und keine Diskussionsgrundlage sind die Kosten von den Krankenkassen, die sowieso keinen Sinn und Verstand haben (Prunkbauten usw.).
    Schwurbelei!

    Der Landkreis/die Stadt muss eine gewissen Anzahl von Rettungswachen/Fahrzeuge/Personal vorhalten und dafür bekommen sie von den Kostenträgern Geld. Egal ob der Landkreis 500 RTW-Einsätze und 1000 Krankentransporte fährt oder 100 RTW-Einsätze und 2oo Krankentransporte. Die Kosten, die von den Krankenkassen bereitgestellt werden sind identisch.

    Vielleicht denkt man erstmal selber darüber nach bevor man soetwas von sich gibt....
    Genau das möchte ich Dir sehr ans Herz legen!

    Und von einer Gehaltsreduzierung im Rettungsdienst hat niemand von gesprochen oder hast du etwas davon gelesen?
    Doch, DU!
    Du willst Kosten sparen. Kosten des Rettungsdienstes entstehen aber bei den Leistungserbringern und bestehen zu ~75% aus Personalkosten. Wenn Du also Kosten sparen willst, läuft es am Ende auf Gehalts-/Stellenreduzierung hinaus.
    Bitte informiere dich mal ausführlich, wie der Rettungsdienst bei euch finanziert wird. Das Landesrettungsdienstgesetz, die Gebührensatzung und §133 SGB V sollten dabei helfen. Du bist leider völlig auf dem Holzweg.

    MfG

    Frank

  5. #20
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    Zitat Zitat von F64098
    [...]Du bist leider völlig auf dem Holzweg[...]
    Wenn du meinst. Deine Meinung - ist in Ordnung.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #21
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    In der Notfallrettung entstehen die Kosten nicht durch den einzelnen Einsatz, sondern durch die Vorhaltung der Rettungsmittel. Die Kosten für den einzelnen Einsatz errechnen sich daher aus den Vorhaltungskosten geteilt durch die zu erwartenden Einsätzen, wie F 64098 schon richtig schrieb.
    Dies gilt auch führ KTPs, soweit der Krankentransport in die Notfallrettung integriert ist. In dem Fall wäre es auch durchaus möglich, abrechnungstechnisch nicht zwischen Krankentransport und Notfalleinsatz zu unterscheiden, sondern für alle Einsätze die gleiche Pauschale zu verlangen...

    Etienne, wenn bei euch der KTP bestandteil der Notfallrettung ist, bist du wirklich auf dem Holzweg.
    MfG

    brause

  7. #22
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    Zitat Zitat von brause
    Etienne, wenn bei euch der KTP bestandteil der Notfallrettung ist, bist du wirklich auf dem Holzweg.
    Was verstehst du unter KTP Bestandteil der Notfallrettung?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #23
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    @ Etienne:

    Wenn der Krankentransport über die Rettungsleitstelle disponiert wrd, kann man davon ausgehen, dass der Krankentransport in die Notfallrettung integriert ist.
    Ansonsten geht dass natürlich aus dem RD-Bereichsplan hervor, wenn dort KTWs in der Vorhaltung sind, dann ist der KTP wahrscheinlich auch Bestandteil der Notfallrettung.
    MfG

    brause

  9. #24
    Florian Weserland Gast

    Keine Transportscheine mehr!

    Hallo,

    in der Region Hannover werden bei Notfalleinsätzen keine Transportscheine mehr ausgefüllt auch nicht durch ein KH nachgetragen.
    Ist kein Hausarzt vorort gewesen nur durch telefonische Einweisung, ist es ein RTW.
    Bei KTW Einsätzen muß ein Transportschein dasein, wenn nicht...na logisch RTW.
    Ist ein KTW angefordert, aber der Patient weißt bedrohliche Symtome auf, kann dieses, entscheidung beim RA auch als RTW eingestuft werden.
    Da es bei uns nur 2 MZF in der Region gibt werden die vorrangig als KTW eingesetzt. Aber ob hier wieder ein Sondertarif gilt oder die 113 Euro KTw abgerechnet werden kann ich leider nicht sagen.
    Interessante Disku was hier raus gekommen ist und die Frage war nur was die Kostenträger abrechenen für ein MZF. Aber weiter so sehr interessant!

    Gruß Florian Weserland

  10. #25
    Registriert seit
    22.11.2005
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    467
    Hallo

    und ich habe gedacht das der Leistungserbringer (KTW,RTW,Private,Taxi->[viel billiger]) gegenüber der Krankenkasse seine Leistung einfordert (abrechnen)?????

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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