Richtig, das ist nicht besonders "noob-freundlich", ich habe selbst mit einer unscharfen Version (=> nicht an den Funk angeschlossen) experimentiert im Rahmen meines Ferienjobs in der FW, aber das passiert mal recht schnell!!!Zitat von Bugs B©
Richtig, das ist nicht besonders "noob-freundlich", ich habe selbst mit einer unscharfen Version (=> nicht an den Funk angeschlossen) experimentiert im Rahmen meines Ferienjobs in der FW, aber das passiert mal recht schnell!!!Zitat von Bugs B©
Hu,
wie wärs der alarmierenden Stelle eine AAO vorzulegen (die von allen beteiligen abgesegnet wurde), um der pol somit die Entscheidung, was alarmiert wird, abzunehmen? :-)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
dann muss der schutzmann immer noch Umsetzen welches Stichwort welche Stufe entspricht
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
als ich auf BASIS-Grundlehrgang in Geretsried war, da war deren Test-BASIS (für alle nicht Bayern: BASIS ist das Alarmierungsprogramm für die FFs in Bayern; denke die BFs nutzen was "gscheits")so eingestellt, dass die wichtigsten Schleifen mit einer Zusatzkennung versehen waren. So kann der zuständige Beamte in der PI im Zweifelsfall diese Schleife auslösen, um die Gefahr einer Fehlalarmierung zu minimieren.Zitat von Max K.
Bsp: Ortswehr hat drei Schleifen (klein, groß, Sirene)-->große Schleife bekam im System den Zusatz "ap" (die Bedeutung hab ich nicht mehr im Kopf)-->somit wusste der Beamte Bescheid, dass, wenn er diese Schleife auslöst im Grunde nichts falsch machen kann.
Sowas geht natürlich nur bei einer Einzelalarmierung.
Greetz
Benni
Denke aber, dass der Polizist keine Einzelalarmierung durchführen wird.
Bei uns ist es so, dass man im Zweifelsfall einfach die Nachalarmierungsstelle per Einzelalarm ruft, die dann die Lage checken und dann reagieren können.
Bzw über THL4 den SBI und die NaSt.
Das ist einfach die praktischste Lösung.
Wird sich aber mit Einführung der IlSt Ende 2007 eh alles ändern!
und die Zeit die bei dieser Methode verloren geht?
dann lieber im Zweifel z.B. den WF anrufen und dann von der Pol aus in die Tasten hauen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Ja, dich vergß zu erwähnen, dass das bei undringlichen Sachen geht, bei größeren Dingen muss ich sagen, sind die hier recht zuverlässig, auch wennse letzte Woche 2 Feuerwehren durch die halbe Stadt aufgrund eines Tippfehlers geschickt haben :(Zitat von hannibal
Aber im Zweifelsfall ist mir ein Großalarm lieber als zuwenige!
schon ein paarmal vorgekommen!
wir sitzen in der Rettungswache und wundern uns wie schlecht das wetter sein kann.
Plötzlich rollen zwei drei LZ auf den Hof des Krankenhauses... BMA im KH ausgelöst, aber nein da muss kein RTW alarmiert werden... (RW am KH).
»Ein völlig nutzloses Produkt«
Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)
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