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Thema: GF-Lehrgang

  1. #1
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    GF-Lehrgang

    Hallo
    weiß jemand was der Gruppenführerlehrgang in Bruchsal kostet?
    Mfg Koerbi

  2. #2
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    "nix"

    Hallo,

    die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal ist eine Einrichtung des Landes. Für die dort durchgeführten Regellehrgänge werden den Gemeinden keine Kosten verrechnet, d.h. der Lehrgang ansich kostet die Gemeinde kein Geld. Die Gemeinde kommt nur für den evt. anfallenden Verdienstausfall des Teilnehmers auf.

    Gruß
    Flo

  3. #3
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    55 Cent für die Briefmarke wenn Kommandant Deine Anmeldung wegschickt :-)

  4. #4
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    Der F3 kostet hier in NRW 1.470,00 €.

    http://www.idf.nrw.de/lehrbereich/ka...cht-kosten.php

    Denke mal, dass das bei den anderen auch so in dem Bereich liegen wird.

  5. #5
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    Hallo!

    @ Koerbi

    Frag doch einfach mal bei der LFS Bw an. Die werden dir das bestimmt sagen können.

    Darf man fragen warum du das wissen willst?

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  6. #6
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    dabei solltest du aber Beachten dass du nur durch den Lehrgang kein GF wirst. Du musst zusätzlich von deinem Kommandanten ernannt werden. Damit will man verhindern dass ein ungeeigneter GF wird, ohne dass sein Kommandant das will. Zumindest ist es in Bayern so.

  7. #7
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    Nicht nur in Bayern, auch in RLP ist das so geregelt.

    thilo

  8. #8
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    ist im Saarland auch so,

    das ist der oftmals genannte unterschied zwischen Qualifikation, Dienstgrad und Funktion
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    In NRW ist es auch so das der Wehrführer befördert, ernennt und erlässt.


    Gruß
    Reissdorf

  10. #10
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    GF

    Ich frage mich gerade warum du Dir überhaupt den GF Lehrgang selbst finanzieren willst! Ist das nicht Sache Deines LB-Führers oder Wehrführers? Aber an alle anderen GF ist man bei uns nach bestandener Prüfung und nicht erst nach Ernennung! Ernannt wird man bei uns im Saarland dann zum Löschmeister, hab aber nach bestandener Prüfung die Möglichlkeit eine Gruppe im Einsatz zu leiten!

  11. #11
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    Also wie schon geschrieben. Bei uns muss man ernannt werden. Wobei es in der praxis so aussieht das in den meisten Fällen keine extra Ernennung statt findet. Der Kommandant meldet zum Lehrgang an, und dadurch ist man dann nach bestandener Prüfung auch GF. Sonnst hätte er den jenigen ja nicht auf Lehrgang geschickt.

    Wichtig ist das nur wenn jemand von einer anderen Wehr kommt. Wär meiner Meinung nach nicht so toll, wenn sich dan jeder der mal so an Lehrgnag gemacht hat einfach als GF aufspielt ohne dass er vom Kommandanten für geeignet gehalten wird.

  12. #12
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    wenn er einmal nach Landesrecht zum Löschmeister ernannt wird kann ihm aber keiner den Titel mehr wegnehmenund mit Lehrgang ohne Funktion und Dienstgrad kann ich eine Gruppe im einsatz führen bzw die Aufgaben eines GF wahrnehmen

    haben gerade einen Fall das jemand trotz GF kein LM geworden ist
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
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    Also die verbindung von GF Ausbildung und beföderung zum LM gibt es bei uns eh nicht. Wir haben einige Gruppenführer die keine Löschmeister sind. Das eine hat ja rein rechtlich mit dem anderen gar nicht zu tun.

  14. #14
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    nix

    Hallo!

    @ Koerbi.

    Ich war im Juli erst in Bruchsal auf dem Lehrgang, wie schon von Flo112 geschrieben wurde, ist der Lehrgang ansich umsonst. Das mit der Ernennung ist auch korrekt so.

    warum interessiert dich das??

  15. #15
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    Zitat Zitat von Goffl
    Also die verbindung von GF Ausbildung und beföderung zum LM gibt es bei uns eh nicht. Wir haben einige Gruppenführer die keine Löschmeister sind. Das eine hat ja rein rechtlich mit dem anderen gar nicht zu tun.
    genaugenommen hat es rechtlich scho was miteinander zu tun.
    siehe: Vollzug des bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
    unter Anlage 3 findest du eine Übersicht, was für Dienstgrad ein GF haben SOLLTE.
    Schaut in der Realität immer anders aus. Sprech da auch aus persönlicher Erfahrung ;)
    Greetz

    Benni

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