Denke aber, dass der Polizist keine Einzelalarmierung durchführen wird.
Bei uns ist es so, dass man im Zweifelsfall einfach die Nachalarmierungsstelle per Einzelalarm ruft, die dann die Lage checken und dann reagieren können.
Bzw über THL4 den SBI und die NaSt.
Das ist einfach die praktischste Lösung.
Wird sich aber mit Einführung der IlSt Ende 2007 eh alles ändern!