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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

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  1. #1
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    Einige Paragraphenreiter schreien hier direkt "Straftat", wenn jemand seine Schweigepflicht so auslegt, dass er die Straftaten Dritter (Alkoholfahrt) nicht für sich behält sondern an die zuständige Behörde (Polizei) weitergibt. Komischerweise schreien die selben Paragraphenreiter nicht "Straftat", wenn es ums Fernmeldegeheimnis oder andere Straftaten geht.

    BTT: Gehört denn wirklich die Trunkenheitsfahrt zu den vom StGB erfassten Geheimnissen? Ich les da: "ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis".
    Durch die Teilnahme im öffentlichen Verkehr mit Gefährdung anderer ist der "persönliche Lebensbereich" hier nicht mehr betroffen. Daher: Schweigepflicht liegt nicht vor.
    Geändert von überhose (29.08.2006 um 15:56 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose
    Durch die Teilnahme im öffentlichen Verkehr mit Gefährdung anderer ist der "persönliche Lebensbereich" hier nicht mehr betroffen. Daher: Schweigepflicht liegt nicht vor.
    Sehr gewagte Sicht der Dinge. Alles (wirklich ALLES!), was du im Rahmen deiner Tätigkeit im RD zu hören, sehen, riechen bekommst, unterliegt der Schweigepflicht, so lange es den persönlichen Bereich des Patienten betrifft. Darunter fallen ebenso Feststellungen in seiner Wohnung, in seinem Pkw, an seiner Person und Aussagen von ihm. Einzige Ausnahme ist die Abwendung einer geplante, schweren Straftat. Das wären z.B. Tötungsdelikte u.ä., hochkarätiges. Alles andere - und damit sind auch Trunkenheitsfahrten gem. §§ 315c und 316 StGB gemeint, fallen darunter. Zeigst du diese trotzdem an, führt dies i.d.R. zu einem Ermittlungsverfahren gegen deine Person sowie zu einem Beweismittelverwertungsverbot im Strafverfahren gegen deinen Patienten... Also: FINGER WEG!!

    Gruß,
    Borsti

  3. #3
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    423
    Ich schreibe aus Sicht der FF. Einen "Amteid" oder eine Verschwiegenheitsverpflichtung hab ich nie unterschrieben.

    Das ich trotzdem nicht alles was ich weitererzählen darf, was ich im Dienst sehe ist auch klar. (Inhalt von Wohnungen etc.)

    Wenn ich aber an einen Unfall komme, warum sollte ich dann nicht die Polizei rufen dürfen?

    Ist ein Unfall ein persönliches Geheimnis? Wohl kaum.
    Trunkenheit allein ist ein persönliches Geheimnis, keine Frage.
    Aber ist Trunkenheit am Steuer ein persönliches Geheimnis? Zumal das eine Gefährdung anderer ist. Nicht nur in dem einen Fall. Wenn sich jemand betrunken ans Steuer setzt, dann ist meiner Meinung nach die Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zumindest in Frage zu stellen.

    Schon alleine um den ordnungsmäßigen Zustand der in den Fall umgemähten Absicherung feststellen zu lassen. Lass nachher was dran sein. Ich würde mich da als EL schon absichern wollen (zumal das ganze auf einer BAB stattfand).

    Anderes Beispiel. Ich komme als Feuerwehr zu einer BMA die anscheindend durch einen Einbrecher ausgelöst wurde. Der Einbrecher hat vorher irgendwelche Drogen genommen. Das sagt er mir. Darf ich jetzt auch nicht die Polizei rufen (wegen dem Einbruch), weil die sonst merken würden, dass er Drogen genommen hat?

    Ich hoffe es ist nicht zu konfus, das sind die Gedanken, die mir bis jetzt dazu gekommen sind.

    duese

  4. #4
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    Zitat Zitat von duese
    Ich schreibe aus Sicht der FF. Einen "Amteid" oder eine Verschwiegenheitsverpflichtung hab ich nie unterschrieben.
    Diese Verpflichtung erwächst aber bereits aus deinem hoheitlichen Handeln. Auch wenn du keinen Diensteid o.ä. unterschrieben hast.

    Wenn ich aber an einen Unfall komme, warum sollte ich dann nicht die Polizei rufen dürfen?
    Vielleicht hab ich mich schief ausgedrückt: Natürlich sollst du die Polizei rufen! Und das bei jedem VU - was du nicht sollst, ist denen erzählen, dass der Fahrer XY betrunken ist. Entweder finden sie's selber raus oder halt nicht...

    Gruß,
    Borsti

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