
Zitat von
überhose
"Muss" gilt nur für Fahrzeuge des Bundes, weil die öfter in Kolonnen fahren. Bei "normalen" kommunalen Fahrzeugen wird diese Schaltung zwar auch immer häufiger gewünscht (grad bei Fahrten im Löschzug ists auch sinnvoller), ist jedoch m.W. nicht vorgeschrieben.
Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.