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Thema: Blaulicht und Frontblitzer nachrüsten!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Übrigens ist es auch ein Gerücht, dass das Heckblaulicht nur angehen darf, wenn auch die vorderen eingeschaltet sind. Bundfahrzeuge haben getrennte Schalter für vorne und hinten und können diese unabhängig schalten. Der Zwang, dass die vorderen Blaulichter mitlaufen müssen, gilt nur für Frontblitzer.
    Also bei unserem Bundfahrzeug LF 16-TS ist das nicht so. Da geht das hintere nur wenn das vordere eingeschaltet ist. Im Anbetracht der Tatsache das von unserem LF noch jede Menge gleiche rum fahren denke ich auch das das nicht so ist wie du schreibst. Habe ich auch noch nie irgendwo gesehen.

    Gruß
    Reissdorf

  2. #2
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    Mir sind RW1 sowie Fahrzeuge des THW bekannt, bei denen das so ist. Kommt wahrscheinlich auch auf die Baureihe an.

  3. #3
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    wir haben Fahrzeuge wo alles über einen Schalter geht aber auch einen RW 2 wo es getrennt geschaltet wird
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Moin moin,

    wahrscheinlich ist das alles eine Frage des Einbaus. Aber selbst, wenn man jedes Licht und jeden Ton einzeln anschalten KANN, heißt das ja noch lange nicht, dass man das auch DARF, ganz davon zu schweigen, ob man es SOLL, sprich, ob es Sinn macht. Und die Frage nach dem Sinn rückwärtsgerichteter Blitzer stellt sich bei mir regelmässig bei Einsatzfahrten. Und ich rede jetzt nicht von RKL, sondern von Heckblitzern. Und auch von Fahrten und nicht vom optischen Absichern einer Einsatzstelle.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    da find ich LEDS wesentlich genehmer...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    Ob jetzt die Heckblitzer nach hinten strahlen, oder die hinteren Blaulichter (oder die vorderen Blaulichter, die bei manchem Fahrzeugen ohne besonderen Dachaufbau genausogut von hinten zu sehen sind). Also wenn unser ELW vor meinem Auto herfährt, muss ich auch mit dessen Blaulichtern leben. Ich halte die Diskussion über Sinn/Unsinn für übertrieben. Laut FUK Niedersachsen (http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=214&type=1) gibts wohl eine Vorschrift, die besagt dass die Leuchten von allen Seiten zu erkennen sein müssen. Hab keinen Einblick in das da genannte Gesetzblatt, aber wenns so ist, hätte sich jede weitere Diskussion über Heckblaulichter erledigt.

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