Hallo,
diese Sendeleistungen sind aber nach dem Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur (oder wie die jetzt heißen....) für die üblichen BOS-Bereiche gar nicht zulässig.
Und der Frequenznutzungsplan geht eindeutig vor!
Bisher war es so, das laut Frequenznutzungsplan höhere Werte erlaubt waren, als in der BOS-Richtlinie, insofern kann die Richtlinie einschränken. Sie darf aber auf keinen Fall über den Frequenznutzungsplan hinausgehen.
Beste Grüße
Klaus Paffenholz