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Thema: RettSan Fortbildung NRW

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  1. #1
    Registriert seit
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    Kleine Anmerkung dazu, weil wir das Thema bei uns letztens an der Wache noch diskutiert haben: Das eingesetzte Personal ist für die Teilnahme selber zuständig, nicht der Dienstherr/Arbeitgeber/etc. Dieser hat nur für entsprechende Möglichkeiten der Fortbildung zu sorgen.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  2. #2
    Registriert seit
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    165
    Mal eine kleine Frage an die anderen.
    Wie ist das eigentlich mit denjenigen die Ihre 30 Stunden jährliche Fortbildung nicht gemacht haben, ab wann dürfen die dann eigentlich wieder auf einem RTW/KTW eingesetzt werden? Wenn Sie die fehlenden Stunden im Folgejahr nachgeholt haben oder wenn Sie die 30 Stunden des Folgejahr komplett absolviert haben?

    Über zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Gruss Gumbaer

  3. #3
    Registriert seit
    22.05.2004
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    832
    Ich glaub wenn sie die Stunden komplett nachgeholt haben und dies auch nachweisen können. Dies ersetzt allerdings nicht die Stunden für das kommende Jahr, diese müssen dann separat auch noch gemacht werden.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

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