Lies mal die Gesetze NRW w.z.Bsp. RettSanAPO durch, desweiteren ist wohl dein
"Dienstherr" auch interessiert, das du an FB interessiert bist.
RLP schreibt es für RS nicht gesetzlich vor, verlangt aber trotzallem diese über Umwege s.Notkomp:"Maßnahmen wurden/sind ausreichend geübt"(hierzu gehört auch die Anwendung neuer Algorithmen(bsp. ERC Reanimation 2005!) und diese gibts in den FB), wird dann im Falle eines Falles juristisch bewertet.
Für den Fall das Du irgendwo fährst, frag doch mal den Wachenleiter ob Du zur FB mitkannst, bei uns (RLP)finden auch Inhouse-FB´s auf den Wachen statt.
Ich denke da hat keiner was dagegen.Trainiert ja schließlich auch das Team-Management.