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Thema: RettSan Fortbildung NRW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    25.02.2003
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    165
    Mal eine kleine Frage an die anderen.
    Wie ist das eigentlich mit denjenigen die Ihre 30 Stunden jährliche Fortbildung nicht gemacht haben, ab wann dürfen die dann eigentlich wieder auf einem RTW/KTW eingesetzt werden? Wenn Sie die fehlenden Stunden im Folgejahr nachgeholt haben oder wenn Sie die 30 Stunden des Folgejahr komplett absolviert haben?

    Über zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Gruss Gumbaer

  2. #2
    Registriert seit
    22.05.2004
    Beiträge
    832
    Ich glaub wenn sie die Stunden komplett nachgeholt haben und dies auch nachweisen können. Dies ersetzt allerdings nicht die Stunden für das kommende Jahr, diese müssen dann separat auch noch gemacht werden.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

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