Mal eine kleine Frage an die anderen.
Wie ist das eigentlich mit denjenigen die Ihre 30 Stunden jährliche Fortbildung nicht gemacht haben, ab wann dürfen die dann eigentlich wieder auf einem RTW/KTW eingesetzt werden? Wenn Sie die fehlenden Stunden im Folgejahr nachgeholt haben oder wenn Sie die 30 Stunden des Folgejahr komplett absolviert haben?

Über zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruss Gumbaer