Nur zur Info: das selber Erstellen von Sounddateien mit Fünftonfolgen ist straffrei!!

Das Aufzeichnen von Funkverkehr des nicht öffentlich mobilen Landfunks ist hingegen strafbar!!

Ich finde es daher besser, wenn solche Tipps von wegen Quattro und Mitschneiden des Funkverkehrs nicht gegeben würden. Diese Alternative ist gegenüber der Anderen daher auch nicht vorzugswürdig.

Außerdem: Sch*** bauen kann man mit beiden Ergebnissen !

Im Übrigen finde ich nichts Verwefliches daran, im Rahmen eines TdOT eine Alarmierung nachzustellen. Die wenigsten Bürger wissen überhaupt, wie das tatsächlich vor sich geht. So bekommen sie einen Einblick.