Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993
Wenn der 160-stündige Grundlehrgang erlassen wird bleiben noch:
- Klinikpraktikum (übliche Aufteilung 80 Stunden Anästhesiologie, 80 Stunden Intensivstation o. unfallchirurgische Notaufnahme)
- 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Abschlusslehrgang (RSP) mit staatlicher Prüfung
Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !
Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!
Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)
Gruß
Bastel