Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter vom 07.12.1993

Wenn der 160-stündige Grundlehrgang erlassen wird bleiben noch:
- Klinikpraktikum (übliche Aufteilung 80 Stunden Anästhesiologie, 80 Stunden Intensivstation o. unfallchirurgische Notaufnahme)
- 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
- 40 Stunden Abschlusslehrgang (RSP) mit staatlicher Prüfung

Früher ist in Niedersachsen eine bestimmte Bezirksregierung zuständig gewesen. Diese gibt es aber nach einer Verwaltungsreform nicht mehr.
Wer jetzt zuständig ist: keine Ahnung !

Wende dich vertrauensvoll an eine Rettungsdienst-Schule deine Vertrauens !!!

Für die Anderen: Mr. Blaulicht wollte ausdrücklich nichts zum Aufbaulehrgang vom KP zu RA wissen ! :)


Gruß
Bastel