Wer sagt denn, dass man sich zu einer Pflichtfeuerwehr nicht freiwillig melden kann? Da machts doch Sinn, erstmal abzuwarten, wieviele sich freiwillig melden, und dann den Rest verpflichten.Zitat von DME-Murxer
Wer sagt denn, dass man sich zu einer Pflichtfeuerwehr nicht freiwillig melden kann? Da machts doch Sinn, erstmal abzuwarten, wieviele sich freiwillig melden, und dann den Rest verpflichten.Zitat von DME-Murxer
Ein neuer Pressebericht zum Thema:
http://www.welt.de/data/2006/08/04/985230.html
- Der Bürgermeister hofft, zum Jahresende bereits wieder eine schlagkräftige Freiwillige Feuerwehr zu haben.
- Ein Grund für die Differenzen: privater Gebrauch von Feuerwehrgeräten!
Verständlich, dass die Verwaltung dann dabei sein will, wenn die "alten Freiwilligen" ihre "persönlichen Gegenstände" aus dem Gerätehaus holen.
Nachdem ich dem Thema Pflichtfeuerwehr anfangs auch ein wenig skeptisch gegenüberstand, wächst langsam in mir eine gewisse Begeisterung für das geradlinige Vorgehen des Bürgermeisters dort, weil immer deutlicher wird, dass sich die dortige Feuerwehr mehr zum Selbstzweck als zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesehen hat!
Wenn ich die ganzen Beiträge hier und die Berichte durchsehe drängt sich mir der Eindruck auf, der Bürgermeister ist beleidigt, dass sein Freund als Wehrführer abgelehnt wurde und hat darum die Wehr auflösen lassen um ihn doch noch dahin zu bekommen!
Wie er die Auflösung begründet ist mir schleierhaft! Auszug aus dem
Durch die Auflösung der FF hat der Bürgermeister erst die Voraussetzung für §13 M-V-BrSchG geschaffen! In wie weit sich der Bürgermeister bzw. die Stadtverordneten strafbar gemacht haben sollte evtl mal ein Rechtsanwalt prüfen! Ich denke da z.B. anGesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern
(Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002
...
§ 13
Pflichtfeuerwehr
(1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn kein ausreichender abwehrender Brandschutz gewährleistet ist.
...
(Quelle: Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002)
(Eingesehen unter http://www.Juris.de)
- §266 StGB (Die Stadtverordneten verwalten Steuergelder!)
- §271 StGB (Es wurde die Behauptung aufgestellt, es gäbe keinen ausreichenden Brandschutz)
- §316b StGB (Austauschen der Türschlösser)
- §331 Abs1 und §332 StGB (Der Freund (???) des BM als neuer WF)
- §345 StGB (Zwangsgeld/Strafe gegen die Pflichtfeuerwehr-Mitglieder bei Dienstverweigerung)
Weiter möchte ich das StGB nicht wälzen, da bekommen andere Geld für.
(Angaben in Klammern sind nicht die amtlichen Paragrafenbezeichnungen sondern meine Fragestellungen/Gedanken zur Anwendung
Immer unter der Bedingung, dass sich die Mitglieder der FF nicht selber durch ihr Verhalten vorher strafbar gemacht und so die Handlung des Bürgermeisters erzwungen haben!
Das ganze ist nur mein persönlicher Eindruck als Aussenstehender, dem weder die Wehr noch der Bürgermeister bekannt ist!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Na klar, und weil der Freund des Bürgermeisters nicht WF wird, stimmen auch alle nicht befreundeten (andere Fraktionen von SPD, CDU und Gott weiß wem, die von Natur aus gegen nen Grünen Bgm sind!!!) für die Auflösung der Wehr...Zitat von AkkonHaLand
Kennst Du die Truppe dort vor Ort und kannst sicher sagen, dass mit ihnen ein ausreichender Brandschutz gewährleistet war? Es geht nämlich nicht nur um das Vorhandensein einer FF sondern eben auch um die Qualität!Zitat von AkkonHaLand
Und als Verantwortlicher für die Wehr wäre im Falle eines durch Mangelnde Qualifikation verursachten Unfalls oder ähnlichem der Bgm mit dran, falls im bekannt war, dass die Wehr nicht ordentlich funktioniert.
90% der genannten Straftatbestände halten meines Erachtens selbst einer oberflächlichen Prüfung nicht stand.
Zum Fernsehbericht: I.d.R. simd Fernsehberichte zeitlich sehr verzerrt und spiegeln nicht unbedingt alles wieder, d.h. man weiß nicht was alles so passiert ist (und die Stimmung war ja sehr geladen) und wie lang es tatsächlich gedauert hat, bis dann wirklich die Polizei kam. Und was die da an "Privateigentum" rausgetragen haben, hat den Eindruck einer "Feierwehr" nicht gerade widerlegen können!
Grüße
loxi
Das ganze jetzt irgendwie auf eine Klüngelei zwischen dem Bürgermeister und einem seiner Freunde, der nicht mitspielen durfte, abzutuen ist wohl falsch.
Fakt ist das der gesamte Stadtrat, als gewählte Vertreter aller Bürger, einstimmig so entschieden hat. Und das ist ja wohl ein eindeutiges Zeichen und jenseits jeder Partei- und Freundschaftsbunde.
Es war wohl eher so, dass der "Freund" des Bürgermeisters einie "Insiderinformationen" preis gegeben hat, woraufhin dann entgültig gehandelt wurde vom Stadtrat.
MfG Fabsi
Zitat von JBM422
Vielleicht hab ich das ja übersehen.
Aber wo steht denn das der WF mit dem Bgm befreundet ist?
Da steht doch nur das der jetzige WF der Wunschkandidat des Bgm ist.
So... Nachschlag
Zitat von NDR Text seite 136
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Na das ist ja mal ein starkes Stück
Dann war das mit der Auflösung wirklich notwenig und schon lange fällig.
Sachen gibts!!!!!
Aktueller Bericht in der Welt:
http://www.welt.de/data/2006/08/09/990646.html
Malchow
Feuerwehr hortet Alkohol und Kleidung
Bürgermeister: Auflösung war dringend nötig
Malchow - Die bundesweit erstmalige Auflösung einer Freiwilligen Feuerwehr vor einer Woche in Malchow (Müritzkreis) war laut Bürgermeister Joachim Stein (Grüne) dringend nötig. "Bei Aufräumarbeiten hat sich gezeigt, dass von der alten Wehrführung Dienstkleidung im Wert von 20 000 Euro und Alkohol im Gerätehaus gehortet wurde", sagte Stein am Dienstag. Statt Kameraden die Kleidung zu geben, sei die Stadt ständig kritisiert worden, um noch mehr Gelder für die Ausrüstung zu bekommen. Die neue Wehr habe schon wieder 25 Freiwillige, Sollstärke seien 38 Leute.
"Die Funde zeigen deutlich, dass es höchste Zeit war zu handeln", meinte der Bürgermeister. So fanden die neuen Kameraden in Räumen, die bisher nur bestimmten Leuten der alten Wehr zugänglich waren, unter anderem 27 Jacken und Sicherungsgurte, dazu Helme, Masken und Stiefel. "Dabei wurde immer gejammert, dass Kameraden mit privaten Sachen Einsätze fahren mussten", sagte Stein. In der Stadt kursiert die Bezeichnung "Feierwehr" statt "Feuerwehr".
Der einstimmige Beschluss der Stadtvertreter hatte bei Teilen der Malchower zunächst für Empörung und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. "Wir haben aber bisher nur positive Reaktionen von Verbänden und verantwortlichen Stellen", sagte Stein, dessen Legislaturperiode 2010 endet. Bisher habe noch kein Kamerad wirklich verpflichtet werden müssen. Von den 25 Neuen waren 18 Frauen und Männer schon bei der alten Feuerwehr, sieben Kameraden seien neu. Seit dem Beschluss sei noch kein Notfalleinsatz nötig gewesen.
Artikel erschienen am Mi, 9. August 2006
*kopfschütteln*
Ja, was soll man dazu noch sagen????
Das dürfte die Enscheidung des Bürgermeisters jetzt auch absolut rechtfertigen!!!! Und auch der Letzte der dachte, es sei falsch vom BM, dürfte die Sache nun mit anderen Augen sehen.
Meiner Meinung nach, darf soetwas u.k. Umständen noch einmal passieren.
LG
Florian 34
Wenn ich mir deinen Beitrag durchlese drängt sich mir der Eindruck auf, du hast die Berichte nicht richtig durchgelesen.Zitat von AkkonHaLand
Mal ein bißchen was zu den von dir genannten §§:
Das ist Quatsch.Zitat von AkkonHaLand
"§ 316b StGB
Störung öffentlicher Betriebe
(1) Wer den Betrieb
[...]
3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "
Die Feuerwehr war ja bereits aufgelöst, als die Schlösser gewechselt wurden. Und da die Kommune Hausherr in dem Gerätehaus ist, kann sie Schlösser ein- und ausbauen wie sie will. Dieser Paragraph könnte vielleicht interessant werden, wenn ein Feuerwehrmitglied ein Gerät der Feuerwehr privat benutzt und dadurch beschädigt oder verbraucht.
§ 271 = Mittelbare Falschbeurkundung. Wie soll das denn begründet werden?Zitat von AkkonHaLand
"§266 StGB UntreueZitat von AkkonHaLand
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Dieser § kann auch auf Feuerwehrleute gemünzt werden, die das Vermögen der Feuerwehr (zweckgebundene Spenden, das Anlagevermögen: Fahrzeuge, geräte) zweckentfremdet einsetzen.
§ 345 = Vollstreckung gegen Unschuldige. Auch hier wieder die Frage: Wie soll das denn begründet werden.Zitat von AkkonHaLand
Kontoverbindung kommt per PN...Zitat von AkkonHaLand
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