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Thema: Auflösung einer Freiwilligen Feuerwehr

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  1. #1
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    Naja als Außenstehender schlecht zu beurteilen.Aber in dem einen Zeitungsbericht steht drin, das der Wunschkamerad des BM sabotiert, und nicht zum Wehrführer gewählt wurde, und kurz nach der Abstimmung zur Auflösung der FF, derjenige zum WF der PF´gewählt worden ist.Das konnte man im Video sehen.

    Trotzdem ist das keine Art mit seinen Freiwilligen so umzugehen.Hinter deren Rücken Schlösser auszutauschen, sich wie ein Platzhirsch mit Polizei ins Gerätehaus stellen, und zu kucken wie die Leute die Sachen rausholen.

    Das werden nächstesmal,bestimmt interessante Kommunal Wahlen dort geben.
    Bin ja mal gespannt, was dort abgeht, falls es da nun wirklich brennt.

  2. #2
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    Nachdem wie das ganze beschrieben ist, kann das aber keine Pflichtfeuerwehr sein. Es haben sich auch hier wieder ausschließlich Freiwillige gemeldet. Deshalb auch der Personalstamm von nur 20 Kameraden.
    Der Begriff Pflichtfeuerwehr hört sich nur viel "pupolistischer" an, womit das mehr eine politische Richtung nimmt. FW als Spielball der Politik!
    Traurig für alle Kameraden dort.
    mein Name ist Programm

  3. #3
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    Zitat Zitat von DME-Murxer
    Nachdem wie das ganze beschrieben ist, kann das aber keine Pflichtfeuerwehr sein. Es haben sich auch hier wieder ausschließlich Freiwillige gemeldet. Deshalb auch der Personalstamm von nur 20 Kameraden.
    Der Begriff Pflichtfeuerwehr hört sich nur viel "pupolistischer" an, womit das mehr eine politische Richtung nimmt. FW als Spielball der Politik!
    Traurig für alle Kameraden dort.
    Wer sagt denn, dass man sich zu einer Pflichtfeuerwehr nicht freiwillig melden kann? Da machts doch Sinn, erstmal abzuwarten, wieviele sich freiwillig melden, und dann den Rest verpflichten.

  4. #4
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    Ein neuer Pressebericht zum Thema:
    http://www.welt.de/data/2006/08/04/985230.html

    - Der Bürgermeister hofft, zum Jahresende bereits wieder eine schlagkräftige Freiwillige Feuerwehr zu haben.
    - Ein Grund für die Differenzen: privater Gebrauch von Feuerwehrgeräten!
    Verständlich, dass die Verwaltung dann dabei sein will, wenn die "alten Freiwilligen" ihre "persönlichen Gegenstände" aus dem Gerätehaus holen.
    Nachdem ich dem Thema Pflichtfeuerwehr anfangs auch ein wenig skeptisch gegenüberstand, wächst langsam in mir eine gewisse Begeisterung für das geradlinige Vorgehen des Bürgermeisters dort, weil immer deutlicher wird, dass sich die dortige Feuerwehr mehr zum Selbstzweck als zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesehen hat!

  5. #5
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    Wenn ich die ganzen Beiträge hier und die Berichte durchsehe drängt sich mir der Eindruck auf, der Bürgermeister ist beleidigt, dass sein Freund als Wehrführer abgelehnt wurde und hat darum die Wehr auflösen lassen um ihn doch noch dahin zu bekommen!

    Wie er die Auflösung begründet ist mir schleierhaft! Auszug aus dem

    Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen
    durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern
    (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002
    ...
    § 13
    Pflichtfeuerwehr

    (1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn kein ausreichender abwehrender Brandschutz gewährleistet ist.

    ...

    (Quelle: Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002)
    (Eingesehen unter http://www.Juris.de)
    Durch die Auflösung der FF hat der Bürgermeister erst die Voraussetzung für §13 M-V-BrSchG geschaffen! In wie weit sich der Bürgermeister bzw. die Stadtverordneten strafbar gemacht haben sollte evtl mal ein Rechtsanwalt prüfen! Ich denke da z.B. an

    - §266 StGB (Die Stadtverordneten verwalten Steuergelder!)
    - §271 StGB (Es wurde die Behauptung aufgestellt, es gäbe keinen ausreichenden Brandschutz)
    - §316b StGB (Austauschen der Türschlösser)
    - §331 Abs1 und §332 StGB (Der Freund (???) des BM als neuer WF)
    - §345 StGB (Zwangsgeld/Strafe gegen die Pflichtfeuerwehr-Mitglieder bei Dienstverweigerung)

    Weiter möchte ich das StGB nicht wälzen, da bekommen andere Geld für.

    (Angaben in Klammern sind nicht die amtlichen Paragrafenbezeichnungen sondern meine Fragestellungen/Gedanken zur Anwendung

    Immer unter der Bedingung, dass sich die Mitglieder der FF nicht selber durch ihr Verhalten vorher strafbar gemacht und so die Handlung des Bürgermeisters erzwungen haben!

    Das ganze ist nur mein persönlicher Eindruck als Aussenstehender, dem weder die Wehr noch der Bürgermeister bekannt ist!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Wenn ich die ganzen Beiträge hier und die Berichte durchsehe drängt sich mir der Eindruck auf, der Bürgermeister ist beleidigt, dass sein Freund als Wehrführer abgelehnt wurde und hat darum die Wehr auflösen lassen um ihn doch noch dahin zu bekommen!
    Na klar, und weil der Freund des Bürgermeisters nicht WF wird, stimmen auch alle nicht befreundeten (andere Fraktionen von SPD, CDU und Gott weiß wem, die von Natur aus gegen nen Grünen Bgm sind!!!) für die Auflösung der Wehr...


    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Durch die Auflösung der FF hat der Bürgermeister erst die Voraussetzung für §13 M-V-BrSchG geschaffen!
    Kennst Du die Truppe dort vor Ort und kannst sicher sagen, dass mit ihnen ein ausreichender Brandschutz gewährleistet war? Es geht nämlich nicht nur um das Vorhandensein einer FF sondern eben auch um die Qualität!

    Und als Verantwortlicher für die Wehr wäre im Falle eines durch Mangelnde Qualifikation verursachten Unfalls oder ähnlichem der Bgm mit dran, falls im bekannt war, dass die Wehr nicht ordentlich funktioniert.

    90% der genannten Straftatbestände halten meines Erachtens selbst einer oberflächlichen Prüfung nicht stand.


    Zum Fernsehbericht: I.d.R. simd Fernsehberichte zeitlich sehr verzerrt und spiegeln nicht unbedingt alles wieder, d.h. man weiß nicht was alles so passiert ist (und die Stimmung war ja sehr geladen) und wie lang es tatsächlich gedauert hat, bis dann wirklich die Polizei kam. Und was die da an "Privateigentum" rausgetragen haben, hat den Eindruck einer "Feierwehr" nicht gerade widerlegen können!


    Grüße

    loxi

  7. #7
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    Das ganze jetzt irgendwie auf eine Klüngelei zwischen dem Bürgermeister und einem seiner Freunde, der nicht mitspielen durfte, abzutuen ist wohl falsch.
    Fakt ist das der gesamte Stadtrat, als gewählte Vertreter aller Bürger, einstimmig so entschieden hat. Und das ist ja wohl ein eindeutiges Zeichen und jenseits jeder Partei- und Freundschaftsbunde.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  8. #8
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    Es war wohl eher so, dass der "Freund" des Bürgermeisters einie "Insiderinformationen" preis gegeben hat, woraufhin dann entgültig gehandelt wurde vom Stadtrat.

    MfG Fabsi

  9. #9
    Firefighter&Rescue Gast
    Zitat Zitat von JBM422
    ... Was hat der Bgm denn letztendlich davon ob der WF sein Freund ist oder nicht?? ...

    Vielleicht hab ich das ja übersehen.
    Aber wo steht denn das der WF mit dem Bgm befreundet ist?

    Da steht doch nur das der jetzige WF der Wunschkandidat des Bgm ist.

  10. #10
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    So... Nachschlag

    Zitat Zitat von NDR Text seite 136
    Malchow: Feuerwehr hortete Kleidung
    Die bundesweit einmalige Auflösung einer FF wegen "mafiösen Strukturen" in Malchow ist offenbar dringd notwendig gewesen.
    "bei Aufräumungsarbeiten hat sich gezeigt , das von der alten Wehrführung Dienstkleidung im Wert von 20000 € und Alkohol im Gerätehaus gehortet wurden" sagte BM Stein am Dienstag in Malchow.

    Kameraden sei die Kleidung vorenthalten worden. Der Stadt gegenüber sei ein Notstand vorgetäuscht worden um mehr Gelder für die Ausrüstung zu erhalten
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #11
    Firefighter&Rescue Gast
    Na das ist ja mal ein starkes Stück

    Dann war das mit der Auflösung wirklich notwenig und schon lange fällig.
    Sachen gibts!!!!!

  12. #12
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Wenn ich die ganzen Beiträge hier und die Berichte durchsehe drängt sich mir der Eindruck auf, der Bürgermeister ist beleidigt, dass sein Freund als Wehrführer abgelehnt wurde und hat darum die Wehr auflösen lassen um ihn doch noch dahin zu bekommen!
    Wenn ich mir deinen Beitrag durchlese drängt sich mir der Eindruck auf, du hast die Berichte nicht richtig durchgelesen.

    Mal ein bißchen was zu den von dir genannten §§:

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    - §316b StGB (Austauschen der Türschlösser)
    Das ist Quatsch.

    "§ 316b StGB
    Störung öffentlicher Betriebe
    (1) Wer den Betrieb
    [...]
    3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

    Die Feuerwehr war ja bereits aufgelöst, als die Schlösser gewechselt wurden. Und da die Kommune Hausherr in dem Gerätehaus ist, kann sie Schlösser ein- und ausbauen wie sie will. Dieser Paragraph könnte vielleicht interessant werden, wenn ein Feuerwehrmitglied ein Gerät der Feuerwehr privat benutzt und dadurch beschädigt oder verbraucht.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    §271 StGB (Es wurde die Behauptung aufgestellt, es gäbe keinen ausreichenden Brandschutz)
    § 271 = Mittelbare Falschbeurkundung. Wie soll das denn begründet werden?

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    §266 StGB (Die Stadtverordneten verwalten Steuergelder!)
    "§266 StGB Untreue
    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Dieser § kann auch auf Feuerwehrleute gemünzt werden, die das Vermögen der Feuerwehr (zweckgebundene Spenden, das Anlagevermögen: Fahrzeuge, geräte) zweckentfremdet einsetzen.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    §345 StGB (Zwangsgeld/Strafe gegen die Pflichtfeuerwehr-Mitglieder bei Dienstverweigerung)
    § 345 = Vollstreckung gegen Unschuldige. Auch hier wieder die Frage: Wie soll das denn begründet werden.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Weiter möchte ich das StGB nicht wälzen, da bekommen andere Geld für.
    Kontoverbindung kommt per PN...

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