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Thema: 2m Festfunkstellen der Feuerwehren in Bayern auf Kanal 25OW zb 55OW

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  1. #1
    MaxTrac Gast
    Was spricht denn dagegen, die Nachbarlandkreise mit einem freundlichen Schreiben aiuf die Problematik hinzuweisen und - sofern nichts passiert - sich ganz regulär bei der BNetzA zu beschweren? Die werden einem schon den korrekten Ansprechpartner nennen und die Anfrage ggf. weiterleiten.

    Schleißlich geht es hier doch letztendlich darum, ob vielleicht einer gut durchgebraten wird, weil der Disponent nebenan 'nen Döner bestellt.

  2. #2
    Christian8507 Gast
    Zitat Zitat von MaxTrac
    Was spricht denn dagegen, die Nachbarlandkreise mit einem freundlichen Schreiben aiuf die Problematik hinzuweisen...
    Des wär wohl eine möglichkeit aber die Festfunkstelle in unsere eigenen Landkreis halten sich auch nicht da ran. Vielleicht sollt man den für Sprechfunk zuständigen Kreisbrandmeister mal dezent dadrauf hinweisen.
    Aber als "kleiner" Feuerwehrmann will man ja auch ich nicht unbedingt in ein Wespennest stoßen.

  3. #3
    Registriert seit
    10.04.2005
    Beiträge
    310
    Mal ne blöde Frage - liegt der Landkreis zufällig in Niederbayern - so im nördlichen Teil davon?? ;-)

  4. #4
    Christian8507 Gast
    Zitat Zitat von boesermichl
    Mal ne blöde Frage - liegt der Landkreis zufällig in Niederbayern - so im nördlichen Teil davon?? ;-)
    Nein der Landkreis liegt in Oberfranken

  5. #5
    Christian8507 Gast
    Also die Stationen die das bei uns machen sind die NAst und eine ganz offiziele Funkfeststation.

  6. #6
    Registriert seit
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    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Christian8507
    Also die Stationen die das bei uns machen sind die NAst und eine ganz offiziele Funkfeststation.
    Es gibt keine offiziellen Festfunkstationen die auf 25 und 55 WU funken dürfen.
    Das ist der 500.000 € Kanal *g* So teuer ist nämlich dieses illegale Senden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    27.07.2004
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    809
    @Alex:

    unsere Nachbarwehr hat neuerdings anscheinend auch ein "schwarzes" 4m FuG im GH (haben sich bei nem Einsatz verraten...). Auf was dürfen die sich einstellen, sollte dies einer offiziellen Stelle registriert werden? Wer ist eigentlich genau zuständig um sowas genehmigt bekommen (mal abgesehen von KBR...und mal abgesehen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen)?
    Greetz

    Benni

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