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Thema: Kochgut auf Herd

  1. #16
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    Supi, und das zahlt dann die Versicherung *g*

    Man kanns ja auch so machen wie eine gewisse große firma aus meiner "heimatstadt" die haben der BF und den kleinen FFW's einfach einige Auto geschenkt und "spenden" jedes jahr einen fixbetrag und dafür haben sie alle fehleinsätze im Jahr frei... und das sind schon einige ;)

    MfG Fabsi

  2. #17
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    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Wenn es aber wirklich brennt, ist der Einsatz kostenlos.
    Nicht nur dann ...
    Selbst wenn zB ein Arbeiter einen Sprinkler abfährt und die Anlage läuft los ist dieser kostenlos.
    Bei uns wird auch jeder verrechnet. :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #18
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    also brandeinsätze durch brandmeldeanlagen kosten bei uns was. jede firma hat 2 fehleinsätze durch bmw frei. danach kostets was. egal ob ein spinkler auslöste oder nen rauchmelder.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #19
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Supi, und das zahlt dann die Versicherung *g*

    Man kanns ja auch so machen wie eine gewisse große firma aus meiner "heimatstadt" die haben der BF und den kleinen FFW's einfach einige Auto geschenkt und "spenden" jedes jahr einen fixbetrag und dafür haben sie alle fehleinsätze im Jahr frei... und das sind schon einige ;)

    MfG Fabsi
    *hm* so ein neues HLF20/16 als Geschenk?? Dann würde ich auch zweimal die woche fahren ;)
    Greetz

    Benni

  5. #20
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    Zitat Zitat von tower911
    also brandeinsätze durch brandmeldeanlagen kosten bei uns was. jede firma hat 2 fehleinsätze durchbmw
    frei. danach kostets was. egal ob ein spinkler auslöste oder nen rauchmelder.
    fahren die damit die sorinkler ab ? ;-)
    Signatur in Wartung.......

  6. #21
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    eingebranntes Kochgut ist kostenlos...
    BMA bei technischen Mängeln und böswilliger Alarmierung kostenpflichtig
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #22
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    Mal ein Auszug aus der unseren Feuerwehrgebührensatzung:


    Der Einsatz der Feuerwehr ist gebührenfrei bei

    1. Bränden (§ 29 Abs.1 BrSchG),
    2. nachbarlicher Löschhilfe bis zu einer Entfernung in der Luftlinie
    der Grenze des Einsatzgebietes (§ 21 Abs.3 BrSchG),
    3. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
    BrSchG),
    4. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht
    werden (§ 29 Abs.1 BrSchG),
    5. Durchführung der hauptamtlichen Brandverhütungsschau.
    Gebührenpflicht

    Soweit nicht nach § 1 Gebührenfreiheit besteht, werden für das Tätigwerden
    der Feuerwehren die in dieser Gebührensatzung festgesetzten Gebühren
    erhoben.

    (2) Bei nachbarlicher Löschhilfe außerhalb eines Umkreises von 15 km Luftlinie -
    von der Grenze des Einsatzgebietes gerechnet - und bei Hilfeleistungen
    außerhalb des Einsatzgebietes sind die durch diesen Einsatz entstandenen
    Kosten zu erstatten (§ 21 Abs.3 BrSchG).

    (3) Gebührenpflicht besteht gemäß § 29 Abs.2 BrSchG im Falle
    1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
    2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
    3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
    4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht.
    Zwar nicht Bayern sondern die andere Seite, aber egal ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #23
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    Kommt immer auf die jeweilige Gebührensatzung der Gemeinde, der stadt oder des Landkreises an.

    Bei VUs mit eingeklemmten kann man sehr wohl was verrechnen...und zwar der Versicherung des Verursachers....


    Wird nur nicht überall so gehandhabt.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  9. #24
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    Katze mit Drehleiter vom Baum retten kostet Geld !!!!!!!!!
    Katze aus Baugrube bzw.Kanal retten ist Kostenlos !!!!!!!!
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  10. #25
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    das freischneiden bei einem vu ist kostenpflichtig, ist aber ein zur versicherung durchlaufender posten!

    jede th ist kostenpflichtig, ist aber ne sache zwischen versicherung und feuerwehr. es sei denn es gibt besondere vereinbarungen.
    Geändert von thorben1248 (21.07.2006 um 23:29 Uhr)

  11. #26
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    Zitat Zitat von thorben1248
    das freischneiden bei einem vu ist kostenpflichtig, ist aber ein zur versicherung durchlaufender posten!
    Was?
    Menschenrettung ist kostenlos.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #27
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    auf der zugführer - ausbildung in bremen wird das anders dargestellt..der verursacher haftet!

  13. #28
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    Zitat Zitat von Alex22
    Was?
    Menschenrettung ist kostenlos.
    Da muss ich Thorben1248 zustimmen! Kosten tuts schon was - aber der Verursacher bzw das Opfer werden das nie mitbekommen. Die Kosten zahlt nämlich die Versicherung.
    MFG Flo

  14. #29
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    Ihr könnt vielleicht das drum herum abrechnen, aber sicher nicht die Menschenrettung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
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    Bei uns wird berechnet!
    Aber meist bekommt es niemand mit, weil unsere Satdt, das intern mit den Versicherungen macht.
    Aber es gibt in solchen Versicherungsfällen meist sehr kulante Berechnungen, weil die Versicherungen in unserem Kreis, jedes Jahr mehrere Spenden der Feuerwehr zukommen lassen.

    Die schließen sich dann zusammen,und dann gibt es,jedes Jahr 2 Hohlstrahlrohre, div., Spenden zu Feuerwehrfestlichkeiten, und wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wird, ist garantiert ein Gegenstand von den Versicherungen beschafft, oder bezahlt worden.

    Z.b.,: Rettungssatz, Luftkissen, Wärmebildkamera.
    Absolute High-Light:Zum letzten beschafften LF wurde von denen ein Einbau eines 200l Schaumtanks, der fest installierten Zumischung, sowie extra Anschlüsse bezahlt.

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