Kommt immer auf die jeweilige Gebührensatzung der Gemeinde, der stadt oder des Landkreises an.
Bei VUs mit eingeklemmten kann man sehr wohl was verrechnen...und zwar der Versicherung des Verursachers....
Wird nur nicht überall so gehandhabt.
Kommt immer auf die jeweilige Gebührensatzung der Gemeinde, der stadt oder des Landkreises an.
Bei VUs mit eingeklemmten kann man sehr wohl was verrechnen...und zwar der Versicherung des Verursachers....
Wird nur nicht überall so gehandhabt.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue
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