HAllo Zusammen,

der Liebe Maik, der hier eine alte Aussage von mir zitiert und mir heute bezugnehmen auf eine vor Monaten getätigte Aussage vorwirft ich sei nicht auf den neuesten Stand, bezieht sich wahrscheinlich auf die beiden folgenden Allgemeinzuteilungen, welche mir selbstverständlich bekannt sind und in letzter Zeit mehrfach verändert wurden:

Für Freenet:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/916.pdf
Für PMR:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/315.pdf

In beiden Zuteilungen befindet sich der Passus:
"Die Nutzung der Frequenzen ist nicht an einen bestimmten technischen Standard gebunden."

Hieraus könnte man nun seine Aussage, "ES IST ALLES LEGAL" ableiten.
Aber: Tatsächlich ist das gar nicht so sicher!!!!
Hier gehen die Rechtsauffassungen SEHR WEIT ausseinander. Je Nachdem auf welcher Aussenstelle man anfragt (Ich habe hier aussagen von 11 Aussenstellen vorliegen mit denen ich diesntlich zu tun habe und wo ich dieses Thema auch nebenbei mal angesprochen habe...) bekommt man eine unterschiedliche Antwort.

Die einen sind der Meinung: Ja, man darf das.
Aber der überwiegende Teil (8x) sagt: Nein man darf es nicht!

Eine Anfrage beim Zuständigen Fachreferat brachte ebendfalls die (nicht verbindliche) Aussage, das man im Moment noch davon ausgeht, das es ebend NICHT erlaubt ist.

Die telefonische Begründung dafür lautet so:
Es sind alle Geräte erlaubt die vom Hersteller für die Nutzung im PMR Funk vorgesehen sind (bestimmungsgemäßer Gebrauch, querverweis FTEG). Es ist nur lediglich nicht mehr vorgeschrieben wie diese Geräte insgesamt aufgebaut sein müssen.
Wenn man nun ein X-Beliebiges Betriebsfunkgerät nehmen würde und das einfach auf PMR Proggen würde, so währe ebend KEIN Bestimmungsgemäßer Gebrauch. Es ist ja nicht für PMR vorgesehen, hat NUR eine Zulassung für Betriebsfunk. Bei neuen Funkgeräten befindet sich ja zb. neben dem CE Zeichen ein Ausrufezeichen im Kreis, dieses bedeutet allgemein gesagt, das es Einschränkungen gibt und auf jeden Fall die Bedienungsanleitung zu beachten ist in der die zulässigen Einsatzbedingungen aufgezählt sein müssen.

Wenn nun also ein HERSTELLER festlegt, wenn die Vorgaben eingehalten werden, dann ist das GErät mit dieser und jenen Programmierung auch für PMR geeignet, dann darf es auch genutzt werden!
Tut er das nicht, Darf man es NICHT!

Eine ähnliche Begründung habe ich mehrfach auch von den unteren Dienstellen gehört!

Allerdings ist die schriftliche bitte um Rechtsverbindliche! Auskunft meinerseits bis heute unbeantwortet.

Es gab übrigends im Bezug auf den CB-Funk mal ähnliche Unklarheiten und da wurde dann auf massiven Anfragen von Afus letztendlich entschieden "NEIN, nur ECHTE CB Geräte dürfen verwendet werden". Die Zuteilung wurde daraufhin auch präzisiert.

Was hier passiert ist noch Unklar, das was oben Steht sind meine Info´s zu dem Thema. Ich denke es ist zumindest erkennbar das es große Unsicherheiten bei dem Thema gibt.

Daher währe ich mit diesen "Scheißhaustiraden" extrem vorsichtig!
NAtürlich ist es in der REalität inzwischen so, dass es fast keinen mehr Interessiert was es für ein Gerät ist, wenn man die Parameter in etwa einhält.

Aber das heißt noch lange nicht das es 100% Legal ist.
Und wenn jetzt jemand, der eigendlich besser wissen müsste, es einfach so ohne Nachweis behauptet, dann muss ich schon mal die Stirn runzeln...
Aber er ist es ja nicht der sich wenn es hart auf hart kommt damit Ärger einhandelt. Verantwortlich ist IMMER der Betreiber des Gerätes.

Interessant, wenn auch nicht rechtsverbindlich und eher auf CB bezogen ist hierzu auch die folgende Seite :
http://www.gross24.de/funk/content/c...-fuer-alle.htm
Interessant sind hier besonders die letzten Sätze:
Ausserdem muss das Gerät vom Hersteller für die Verwendung in Deutschland auch ausdrücklich angemeldet (amtsdeutsch: "notifiziert") sein. Das erkennt man daran, dass Informationen über die Länder, in denen das Gerät benutzt werden darf, sowohl bereits auf der Verpackung als auch in der Bedienungsanleitung angegeben sein müssen.

Vorsicht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Sie dürfen Funkgeräte nur nach den für die jeweilige Gegend geltenden Regeln und nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung benutzen. Wenn Sie bei einer Kontrolle mit einer für Sie nicht erlaubten Schalterstellung oder auf einem in der Gegend verbotenen Kanal "erwischt" werden, sind Sie alleine dafür verantwortlich.
Falls Maik allerdings den Nachweis hat, dass es doch auf jedenfall und Garantiert erlaubt ist, dann soll er das bitte hier Posten und ich werde mich in aller Form bei Ihm entschuldigen!

Gruß
Carsten

EDIT:
Oh ICh sehe gerade die eine Fundstelle wurde bereits gepostet kurz nachdem ich angefangen habe zu schreiben... Sry. Für die wiederholung.
Ach ja, falls jemand Ansprechpartner bei der BnetzA wissen möchte:
!Email! (Bitte keine PN)