Guten Abend,
also bisher bin ich nicht weiter fündig geworden, bis auf diese Meldung.
http://www.funkmagazin.de/20123.htm
Dort steht unter anderem:
Die neuen Frequenzzuteilungen enthalten grundsätzlich keine Angaben mehr über die Beschaffenheit der Funkgeräte, die für die betreffende Funkanwendung benutzt werden dürfen. In den Zuteilungen wird dazu lediglich auf die gesetzlichen Bestimmungen des FTEG des EMVG verwiesen.
Ich werde weitersuchen.
Edit Anfang:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/315.pdf
Hier steht unter anderem: Die Nutzung der Frequenzen ist nicht an
einen bestimmten technischen Standard gebunden.
Ist das der entscheidene Abschnitt ?
Edit Ende
Gruss Flo




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