Hallo !
Ich hab mal ne Frage an alle Experten beim Thema RettAssG etc...
Ich starte demnächst eine Ausbildung zum RA in NRW, soweit so gut. Vorher hab ich als Rettungshelfer als Zivi in Nds. bereits effektive 7 Monate gearbeitet. Diese Zeit möchte ich mir gerne anrechnen lassen. Problem, die meisten sagen Rettungshelfer wird dir nicht annerkannt. Im RettAssG steht für mich aber klar ersichtlich nach §8 (1) Satz 2: "Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetztes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 angerechnet werden."
In Nds. war ich jetzt als nur RH auch ganz normal eingesetzt, also RTW als 2. Mann etc., nicht nur KTW oder so. Für mich ist das dann eine gleichwertige Tätigkeit, die mir annerkannt werden müsste.
Was meinen die Experten ?