Springlicht? Ist das in D überhaupt zulässig? Wenn ja - einfach mit dem Horn zusammen schalten (Oder wie ist es jetzt gemacht?) Die Kontrolle der RKL übernimmt der Schalter nicht, dafür gibts extra Lampen (zumindest bei unserer RTK4). Hupenschaltung hat auch nicht wirklich was mit dem Schalter an sich zu tun, du gehst lediglich an das Kabel, welches an den Hornschalter geht (auf Masse) und nur dann durchlässt, wenn die RKLs an sind.Zitat von donervogel
Und wieso willst du das hintere Blaulicht abschalten? Sinn???
thilo