Zitat Zitat von donervogel
das hintere blaulicht muß abschaltbar seib, darf aber ohne das vordere nicht laufen, das horn darf ohne licht blicht nicht tröten, jede rkl muss eine kontrollampe haben, die hupenschaltung nicht vergessen, was ist mit springlicht, gabs nicht sogar ne vorschrift von wegen horn und eine rkl defekt (ich glaub die linke?)

ist das alles mit einer simplen reihenschaltung lösbar?
warum ist dann der drehzug so kompliziert?
Springlicht? Ist das in D überhaupt zulässig? Wenn ja - einfach mit dem Horn zusammen schalten (Oder wie ist es jetzt gemacht?) Die Kontrolle der RKL übernimmt der Schalter nicht, dafür gibts extra Lampen (zumindest bei unserer RTK4). Hupenschaltung hat auch nicht wirklich was mit dem Schalter an sich zu tun, du gehst lediglich an das Kabel, welches an den Hornschalter geht (auf Masse) und nur dann durchlässt, wenn die RKLs an sind.
Und wieso willst du das hintere Blaulicht abschalten? Sinn???

thilo