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Thema: Anrechnung auf RA-Lehrgang

  1. #1
    psion Gast

    Anrechnung auf RA-Lehrgang

    Hallo !

    Ich hab mal ne Frage an alle Experten beim Thema RettAssG etc...

    Ich starte demnächst eine Ausbildung zum RA in NRW, soweit so gut. Vorher hab ich als Rettungshelfer als Zivi in Nds. bereits effektive 7 Monate gearbeitet. Diese Zeit möchte ich mir gerne anrechnen lassen. Problem, die meisten sagen Rettungshelfer wird dir nicht annerkannt. Im RettAssG steht für mich aber klar ersichtlich nach §8 (1) Satz 2: "Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetztes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 angerechnet werden."

    In Nds. war ich jetzt als nur RH auch ganz normal eingesetzt, also RTW als 2. Mann etc., nicht nur KTW oder so. Für mich ist das dann eine gleichwertige Tätigkeit, die mir annerkannt werden müsste.

    Was meinen die Experten ?

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Hi,

    ich kenn das Rett-Gesetz aus Nds jetzt nicht, aber hier in NRW kannste das wohl oder übel vergessen.

    Du bist zwar RTW gefahren und könntest dir rein theoretisch die Stunden anrechnen lassen, aber ein RTW hat mindestbesatzung RettSan & RA...
    Ich kann aber gerne mal morgen nachfragen, falls kein anderer es genauer weis ;)


    MfG Fabsi

  3. #3
    psion Gast
    @DME112:
    Also zu deinem ersten Punkt: Ich bin RettSan. Hab den nach meinem Zivi gemacht, also hab schon die Vorraussetzung, welchen ich im übrigen auch schon in NRW gemacht. Hab dannach aber jetz keine nennenswerten Einsatzstunden.

    @fabpicard:
    In Niedersachsen ist "geeignetes" Personal vorgegeben...

    Ich verstehe nicht was dagegen spricht meine RH-Stunden anzurechnen ??
    Was sagt der von mir zitierte Auszug sonst aus als das was ich vor hab ?

    Ich bin doch RTW als 2. Mann und so gefahren was ist sonst eine gleichwertige Tätigkeit ??

  4. #4
    Registriert seit
    14.12.2004
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    427
    Zitat Zitat von psion
    Im RettAssG steht für mich aber klar ersichtlich nach §8 (1) Satz 2: "Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetztes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 angerechnet werden."
    So wie ich es rauslesen kann, ist es nicht klar ersichtlich und deine Kollegen haben recht: ... im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ...
    Einen RH und einen RS kannst du nicht mit dem RA vergleichen. Hier fehlen die Notkompetenzen, Kenntnisse usw.
    Was ich mir noch vorstellen kann: du benötigst eine Praktikumszeit. Dein Zivi war kein Praktikum, sondern deine Zivizeit.

    Ich lasse mich von euch aber auch gerne berichtigen ;-)

    Gruss Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  5. #5
    psion Gast
    Zitat Zitat von kOnDeNsAtOr
    Einen RH und einen RS kannst du nicht mit dem RA vergleichen. Hier fehlen die Notkompetenzen, Kenntnisse usw.
    Was ich mir noch vorstellen kann: du benötigst eine Praktikumszeit. Dein Zivi war kein Praktikum, sondern deine Zivizeit.

    Ich lasse mich von euch aber auch gerne berichtigen ;-)

    Gruss Andy
    Will ja auch keiner nen RH/RS mit nem RA vergleichen... Es geht ja darum, dass RS-Stunden in NRW ohne Probs angerechnet werden und ich finde das ich eine gleichwertige Tätigkeit geleistet hab...

    Hätten die mich mal direkt zum RS ausgebildet dann hätte ich das Problem nicht ;-)

  6. #6
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    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von psion
    Hätten die mich mal direkt zum RS ausgebildet dann hätte ich das Problem nicht ;-)
    Warum hätten Sie das tun sollen? Im Rettungsdienstbereicht ist leider jeder für seine eigene Ausbildung verantwortlich. Warum sollte ausgerechnet Dir jemand Deine Ausbildung zahlen, während zum Beispiel ich als (angehender) Fachkrankenpfleger noch nicht einmal einen RH geschweigen denn einen RettSan anerkannt bekomme, und das, obwohl ich seit vier Jahren im Rettungsdienst mitfahre (BaWü).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    psion Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Warum hätten Sie das tun sollen? Im Rettungsdienstbereicht ist leider jeder für seine eigene Ausbildung verantwortlich. Warum sollte ausgerechnet Dir jemand Deine Ausbildung zahlen, während zum Beispiel ich als (angehender) Fachkrankenpfleger noch nicht einmal einen RH geschweigen denn einen RettSan anerkannt bekomme, und das, obwohl ich seit vier Jahren im Rettungsdienst mitfahre (BaWü).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Entschuldigung das ich mal nen ironischen Kommentar gemacht hab...
    Aber dein Beitrag hat jetzt eigentlich auch überhaupt nichts mit der Thematik zu tun...

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey psion!

    Die Tätigkeit als Rettungshelfer wird nicht angerechnet.
    Anrechenbar sind lediglich Stunden, die als Rettungssanitäter überwiegend in der Notfallrettung abgeleisteten Stunden wurden.

    PS: Kenne das aus eigenen Erfahrungen, da RH,RS und RA in Niedersachsen gemacht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
    Registriert seit
    28.07.2003
    Beiträge
    42
    @ psion

    Der von dir aufgeführte Satz 2 bezieht sich nicht auf die Tätigkeit eines RH! Er regelt die Möglichkeit, sich im Ausland erworbene Ausbildungen und Tätigkeiten anrechnen zu lassen! Geltungsbereich des RettAssG ist im gesamten Bundesgebiet!

    Die einzigen Anrechnungsmöglichkeiten sind in den Absätzen 2 bis 5 des §8 klar geregelt. Und darunter fällt der RH leider nicht, egal wie deine praktische Tätigkeit ausgesehen hat...

  10. #10
    Jens1985 Gast
    @Psion.

    Bin selber RS (das gilt Bundesweit).

    Dazu gibt es eine definitive Rechtslage, die Zeit kann erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der RS ausbildung angerechnet werden, das der RS bestandteil des RA ist.

    Es geht also definitiv NICHT, wie gesagt erst ab bestandener RS Prüfung.

    Nebenbei, wenn du nur RH Niedersachsen bist, also nicht den "kleineren" RS Lehrgang gemacht hast, bist du auch NUR in NS RH und in KEINEM anderen Bundesland.

    Gruß Jens

  11. #11
    psion Gast
    Hmm.. ach man son Mist...
    Dachte ich ich könnt etwas Zeit sparen und dann is wegen der blöden Woche Abschlusslehrgang und dem bisschen mehr Praktikum nix zu machen... :-(

    Naja vllt. ist meine ehem. RW ja so nett und unterschreibt mir das ich die Stunden als RS gemacht hab ;-)

    Danke für eure Hilfe

  12. #12
    Jens1985 Gast
    Würde ich und nicht zu raten, das ist Urkundenfälschung und mal im ernst, dieser abschlusslehrgang und die erweiterten Praktika haben ihren sinn, glaub mir alleine in der woche abschlusslehrgang kommt eine unmenge an neuem wissen auf dich zu, das isn dicker unterschied zum RH, wirklich.

    Gruß Jens

    edidt: selbst wennses dir schreiben, als RS bekommst du eine Staatliche Ukrunde mit allem drum und drann, Prüfungskommission ect., die musst du auch bei antritt des RA vorlegen!! und die wird man dir nicht mal eben schreiben.

  13. #13
    psion Gast
    Zitat Zitat von Jens1985
    Würde ich und nicht zu raten, das ist Urkundenfälschung und mal im ernst, dieser abschlusslehrgang und die erweiterten Praktika haben ihren sinn, glaub mir alleine in der woche abschlusslehrgang kommt eine unmenge an neuem wissen auf dich zu, das isn dicker unterschied zum RH, wirklich.

    Gruß Jens

    edidt: selbst wennses dir schreiben, als RS bekommst du eine Staatliche Ukrunde mit allem drum und drann, Prüfungskommission ect., die musst du auch bei antritt des RA vorlegen!! und die wird man dir nicht mal eben schreiben.
    RS bin ich doch schon ;-)

  14. #14
    Jens1985 Gast
    du hast doch oben geschrieben, du bist RH????

  15. #15
    psion Gast
    jaja... während meines Zivis... aber das is nun ja auch schon wieder nen Jahr her*g* bis zum RS hab ich das in der Zeit schon gebracht ;-)

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