
Zitat von
psion
Im RettAssG steht für mich aber klar ersichtlich nach §8 (1) Satz 2: "Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetztes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach 7 angerechnet werden."
So wie ich es rauslesen kann, ist es nicht klar ersichtlich und deine Kollegen haben recht: ... im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ...
Einen RH und einen RS kannst du nicht mit dem RA vergleichen. Hier fehlen die Notkompetenzen, Kenntnisse usw.
Was ich mir noch vorstellen kann: du benötigst eine Praktikumszeit. Dein Zivi war kein Praktikum, sondern deine Zivizeit.
Ich lasse mich von euch aber auch gerne berichtigen ;-)
Gruss Andy
Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....