Auch wenn der damit den Eindruck erweckt, zur "Kellenschwingergarde" zu gehören, müßte er deswegen ja trotzdem einen Strafzettel kriegen, da auch diese sich an die StVO halten müssen (Ausnahme wie schon geschrieben hoheitliche Aufgaben und da kann der Strafzettel auch nachträglich fallengelassen werden).
Also, sofern ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, glaube ich nicht, daß er damit Probleme kriegen würde. Besonders, wenn die Kelle im Fahrzeuginneren liegt. Im Gegensatz zum Blaulicht auf dem Dach, kann mir doch auch keiner verbieten ein nicht angeschlossenes Blaulicht auf dem Beifahrersitz spazieren zu fahren, oder?
duese




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