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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Auch wenn der damit den Eindruck erweckt, zur "Kellenschwingergarde" zu gehören, müßte er deswegen ja trotzdem einen Strafzettel kriegen, da auch diese sich an die StVO halten müssen (Ausnahme wie schon geschrieben hoheitliche Aufgaben und da kann der Strafzettel auch nachträglich fallengelassen werden).

    Also, sofern ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, glaube ich nicht, daß er damit Probleme kriegen würde. Besonders, wenn die Kelle im Fahrzeuginneren liegt. Im Gegensatz zum Blaulicht auf dem Dach, kann mir doch auch keiner verbieten ein nicht angeschlossenes Blaulicht auf dem Beifahrersitz spazieren zu fahren, oder?

    duese

  2. #2
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    Damit hast du vollkommen recht, hatte sich nur so angehört, als würde er die kelle immer beim parken vorne aufs amaturenbrett legen würde ;)

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Hat sich für mich auch so angehört, nur so lange man ihm da keinen Vorsatz nachweisen kann ........

    BTW: Die Idee ist gar nicht so schlecht, wo krieg ich so ne Kelle ..... ;-)

    duese

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