
Zitat von
blue-devil-lg
Fabicard hat ja schon Infos vom TÜV eingeholt: Ohne Innenleben ist das Licht nicht mehr Bauartgeprüft und darf somit nicht mehr am Fahrzeug befestigt werden.Außerdem ist allein die Kappe ohne Lichtquelle zumindest ein bißchen reflektierend, so dass es per Definition von Alex22 eine lichttechnische Einrichtung ist.
Es muß nicht bauartgeprüft sein, da es kein Funktion ausübt, anders sieht es bei elektrischen Sachen aus, du kannst dir auch nen Skisack auf dein Dach bauen und der muß auch nicht geprüft sein.
Zum Thema TÜV Sachverständiger sag ich gar nichts, wenns nicht grad ne 08/15 standardfrage ist sind 90% der TÜVler vollkommen überfordert.
Frag einfach mal nach wie lange eine SoKFZ von der Feuerwehr ASU hat, du wirst dich wundern was du für Antworten bekommst, also bitte nicht allzusehr auf den TÜV stützen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.