12 Jahre alt und einen SChlüssel vom GH?
seltsam; sehr seltsam;
12 Jahre alt und einen SChlüssel vom GH?
seltsam; sehr seltsam;
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich versteht jetzt gerade nicht über wen ihr gerade redet, über "Batman" oder über einen JFler bei der FF von Andreas Manthey?
Wir sind an dem 12 Jähigen von Andreas
einen Einsatz in der GEminde finden und melden auch nachts ist ja noch erklärbar aber des schein jä öfters zu sein
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
ja, also wenn das öfters vorkommt würde ich den jungen mal im auge behalten, denn man kann meiner meinung nach keinen "feuerteufel" gebrauchen.
Um auf das ursprüngliche thema nochmal zurück zu kommen (Badman wollte ja einen Funkwecker haben), mal ne frage an unseren Badman: wie alt bist du? Und gehörst du der einsatzabteilung deiner FF an?
nein ich gehöre nicht zur einsatzabteilung an ich wollt mich auch nur mal erkundigen und ich bin 15
und jetzt erklär mir nochmal warum es dann eines Piepsers Bedarf;
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
na nun macht doch den Jungen mal nicht fertig, nur weil er wissen wollte, ob er einen melder haben darf. Jetzt weiß er's, damit sollte es doch eigentlich gut sein..?!?
Zitat von hannibal
Nein natürlich hat er keinen Schlüssel. Das mit dem Fax hat er dann ja während unserer Abwesenheit gemacht.
MFG ANDREAS
Hallo...
HINWEIS: In diesem Beitrag wird wieder mal viel spekuliert. Der Threadstarter hat die gewünschte Auskunft bekommen (Zusammengefasst: Er darf einen Melder besitzen - er darf ihn aber nicht betreiben, die entsprechenden TKG §§ wurden zitiert.)
Ende. Thema zu.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)