Ergebnis 1 bis 15 von 42

Thema: Alarmmelder

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    batman05 Gast
    nein ich gehöre nicht zur einsatzabteilung an ich wollt mich auch nur mal erkundigen und ich bin 15

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    und jetzt erklär mir nochmal warum es dann eines Piepsers Bedarf;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    17.01.2005
    Beiträge
    145
    na nun macht doch den Jungen mal nicht fertig, nur weil er wissen wollte, ob er einen melder haben darf. Jetzt weiß er's, damit sollte es doch eigentlich gut sein..?!?
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  4. #4
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423

  5. #5
    ff eisingen Gast
    Naja, batman wegen deinem Melder, wie ja schon gesagt besitzen darfst du einen, nur darf er nicht eingeschaltet sein, wenn nämlich dein Melder einen alarm empfängt und du oder jemand anders der nicht dazu berechtigt ist diesen alarm mitbekommt, machst du dich strafbar na dem TKG (Telekommunikationsgesetz) wie die andern das ja auch schon gesagt haben. Mal ein Frage: wofür willst du einen Melder wenn du noch nicht zur einsatzabteilung deiner FF gehörst? Mein Tipp warte bis du zur einsatzabteilung gehörst und dir dann einer von deiner Wehr einer zur verfügung gestellt wird, dann hast du auch keine probleme mit dem Gesetz und sparst dir ein haufen Geld (Melder sind auch nicht gerade billig)? Oder kauf dir einen nach absprache mit deiner wehrführung wenn du den Einsatzkräften angehörst.

    gruß FF eisingen

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    oder einen Scanner ; dann hast du gerade in Jungen Jahre mehr für weniger Geld
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Wenn der Wehrleiter ihm erlaubt einen Melder zu haben, dann kann er sich doch einen kaufen...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •